Geprüft am 18. September 2026
Photovoltaik im Gewerbe 2026: Kosten pro kWp, Vergütung, Direktvermarktung ab 100 kW, Vorsteuer statt 0 % MwSt.
Eine gewerbliche Photovoltaikanlage mit 30–100 kWp kostet 2026 rund 1.000–1.300 € je kWp netto und rechnet sich vor allem über den Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte kWh ersetzt 17–27 ct Gewerbestrom, während die Einspeisung nur 5,44–6,66 ct/kWh bringt. Bei 60 % Eigenverbrauch amortisiert sich eine 50-kWp-Anlage in etwa 8–10 Jahren, ab 100 kW wird die Direktvermarktung Pflicht.
Ja, Photovoltaik lohnt sich für Gewerbe 2026 vor allem über den Eigenverbrauch: Eine Anlage mit 30–100 kWp kostet rund 1.000–1.300 € je kWp netto, jede selbst genutzte kWh ersetzt 17–27 ct Gewerbestrom, die Einspeisung bringt nur 5,44–6,66 ct/kWh. Eine 50-kWp-Anlage amortisiert sich bei 60 % Eigenverbrauch in etwa 8–10 Jahren, ab 100 kW wird die Direktvermarktung Pflicht.
Privathaushalte verbrauchen ihren Strom morgens und abends, Betriebe zwischen 8 und 17 Uhr, also genau dann, wenn die Anlage produziert. Werkstätten, Kühlhäuser, Büros, Praxen, Supermärkte oder Produktionsbetriebe erreichen deshalb ohne Speicher Eigenverbrauchsquoten von 50–80 %, während ein Einfamilienhaus bei 30 % liegt. Und jede selbst genutzte kWh ist bares Geld: Laut BDEW-Strompreisanalyse vom August 2026 zahlen kleine und mittlere Industriebetriebe im Schnitt 17,2 ct/kWh, kleine Gewerbekunden mit rund 10.000 kWh Jahresverbrauch nach Anbieterangaben um 27 ct/kWh. Eigene Erzeugungskosten einer Gewerbeanlage liegen dagegen je nach Standort bei grob 7–10 ct/kWh über 20 Jahre. Dazu kommen planbare Stromkosten und ein besserer CO₂-Fußabdruck für Kunden und Ausschreibungen.
Die Einspeisevergütung liegt 2026 bei 6,66 ct/kWh für den Anlagenteil von 10 bis 40 kWp und 5,44 ct/kWh von 40 bis 100 kWp, ab 2027 soll sie laut Entwurf der EEG-Novelle für Neuanlagen unter 50 kW durch eine Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh ersetzt werden, größere Neuanlagen gingen direkt in die Direktvermarktung. Für Inbetriebnahmen seit dem 1. August 2026 gelten laut Bundesnetzagentur folgende Sätze (Degression 1 % je Halbjahr, nächster Stichtag 01.02.2027, 20 Jahre garantiert):
| Anlagenteil | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| 10 bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| 40 bis 100 kWp | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Die Sätze gelten anteilig: Eine 50-kWp-Anlage erhält für die ersten 10 kWp 7,70 ct, für die nächsten 30 kWp 6,66 ct und für die letzten 10 kWp 5,44 ct, im Mischsatz rund 6,62 ct/kWh. Volleinspeisung lohnt nur, wenn der Betrieb tagsüber kaum Strom braucht (Lagerhalle, verpachtetes Dach), die Wahl muss vor Inbetriebnahme gemeldet werden, Details im Ratgeber Teileinspeisung oder Volleinspeisung. Über 100 kW entfällt die feste Vergütung: Der Strom muss über einen Direktvermarkter verkauft werden (§ 21 EEG), der Betreiber erhält Marktwert plus gleitende Marktprämie, mehr im Ratgeber Direktvermarktung.
Ausblick: Die vom Kabinett am 29.07.2026 beschlossene EEG-Novelle 2027 (liegt Bundesrat und Bundestag vor, Drs. 470/26 bzw. 21/7867) sieht im Entwurf vor, die feste Vergütung für Neuanlagen ab 2027 durch eine Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für maximal 36 Monate zu ersetzen, und das nur noch für Anlagen unter 50 kW, größere Neuanlagen gingen direkt in die Direktvermarktung. Wer 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die heutigen Sätze für 20 Jahre.
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Für Neuanlagen gelten seit dem 25.02.2025 die Regeln des Solarspitzengesetzes: keine Vergütung in Viertelstunden mit negativem Börsenpreis (die Zeit wird an die 20 Jahre angehängt) und ohne intelligentes Messsystem samt Steuerbox nur 60 % der Nennleistung am Netzanschlusspunkt. Anlagen zwischen 25 und 100 kW müssen ohnehin fernsteuerbar sein, ein Smart Meter ist ab 7 kW Pflichteinbaufall, siehe Smart-Meter-Pflicht. Für Gewerbe mit hohem Tagesverbrauch ist die 60-%-Kappung praktisch bedeutungslos, weil der Strom im Betrieb bleibt.
Beim Netzanschluss hat das Solarpaket I Fristen gesetzt: Bis 30 kW gilt der bestehende Anschluss als geeignet, wenn der Netzbetreiber nicht binnen eines Monats widerspricht, für 30–100 kW beträgt die Frist acht Wochen (§ 8 EEG). Ab etwa 135 kW ist zusätzlich ein Anlagenzertifikat nach VDE-AR-N 4110 nötig, das nach Branchenangaben 3.000–8.000 € kostet, ein Grund, weshalb viele Gewerbeanlagen bewusst unter 100 bzw. 135 kW bleiben.
Die 30-kWp-Grenze hilft Gewerbeanlagen kaum, weil eine 50-kWp-Anlage auf einer Gewerbehalle 19 % MwSt kostet, die ein vorsteuerabzugsberechtigter Betrieb zurückholt, und die Einkommensteuerbefreiung nur bis 30 kWp je Gewerbeeinheit reicht.
Umsatzsteuer: Der Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG) gilt für Anlagen auf Wohngebäuden sowie öffentlichen und gemeinnützigen Gebäuden, auf allen anderen Gebäuden greift die Vereinfachung nur bis 30 kWp. Eine 50-kWp-Anlage auf einer Gewerbehalle kostet also 19 % MwSt, die ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen aber vollständig zurückholt. Für den Betrieb ist das ein reiner Liquiditätsposten, gerechnet wird netto.
Einkommen-/Körperschaftsteuer: Die Befreiung nach § 3 Nr. 72 EStG gilt für Anlagen ab 2025 bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit (für ältere Anlagen auf Mehrfamilien- und Gewerbegebäuden 15 kWp je Einheit), gedeckelt auf 100 kWp je Steuerpflichtigem. Eine 50-kWp-Anlage auf einer Halle mit einer Gewerbeeinheit ist damit nicht befreit, Einspeiseerlöse und Eigenverbrauch fließen in die normale Gewinnermittlung, die Anlage wird über 20 Jahre abgeschrieben. Für Betriebe ist das kein Nachteil, eher eine Chance: Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG können die Steuerlast im Investitionsjahr deutlich senken. Grundlagen im Ratgeber Photovoltaik & Steuern, die konkrete Gestaltung gehört zum Steuerberater.
Eine 50-kWp-Anlage für 55.000 € netto bringt bei 60 % Eigenverbrauch rund 6.160 € Nutzen pro Jahr und amortisiert sich in etwa 9 Jahren, bei 30 % dauert es etwa 13 Jahre, bei 80 % nur 7,5 Jahre. Annahmen: Investition 55.000 € netto (1.100 €/kWp), Ertrag 950 kWh/kWp = 47.500 kWh/Jahr, Gewerbestrompreis 20 ct/kWh netto, Mischvergütung 6,62 ct/kWh, Betriebskosten (Wartung, Versicherung, Messstellenbetrieb) rund 800 €/Jahr.
| Eigenverbrauch | Ersparnis Strombezug | Einspeiseerlös | Nutzen nach Betriebskosten | Amortisation |
|---|---|---|---|---|
| 30 % (Lager, wenig Tagesverbrauch) | 14.250 kWh × 0,20 € = 2.850 € | 33.250 kWh × 0,0662 € = 2.200 € | ca. 4.250 €/Jahr | ca. 13 Jahre |
| 60 % (typischer Handwerks- oder Bürobetrieb) | 28.500 kWh × 0,20 € = 5.700 € | 19.000 kWh × 0,0662 € = 1.260 € | ca. 6.160 €/Jahr | ca. 9 Jahre |
| 80 % (Produktion, Kühlung, Zwei-Schicht-Betrieb) | 38.000 kWh × 0,20 € = 7.600 € | 9.500 kWh × 0,0662 € = 630 € | ca. 7.430 €/Jahr | ca. 7,5 Jahre |
Die Tabelle zeigt den Hebel: Zwischen 30 und 80 % Eigenverbrauch liegen fast sechs Jahre Amortisation, bei gleicher Anlage. Deshalb gehört vor die Planung eine Lastganganalyse (der Netzbetreiber liefert für Betriebe mit registrierender Leistungsmessung die Viertelstundenwerte). Über die Laufzeit von 25 Jahren erwirtschaftet die 60-%-Variante bei gleichbleibenden Strompreisen rund 150.000 € Nutzen bei 55.000 € Investition, steigende Strompreise verbessern die Rechnung, die Degradation der Module (rund 0,5 % pro Jahr) verschlechtert sie leicht. Eine erste Kalkulation für dein Dach liefert der Rechner.
Finanzieren lässt sich die Anlage vor allem über den KfW-Kredit 270 (ab 4,64 % effektiv) oder KfW 293 für reine Eigenverbrauchsanlagen, die Dachverpachtung lohnt sich ab rund 1.000 m² Dachfläche vor allem bei geringem eigenem Stromverbrauch oder knappem Kapital.
Alternativen zur eigenen Investition sind Leasing, Contracting (ein Dienstleister baut und betreibt, der Betrieb kauft den Strom) und Power Purchase Agreements, sinnvoll, wenn Kapital im Kerngeschäft gebunden bleiben soll.
Dachverpachtung, die Alternative ohne eigene Investition: Wer weder investieren noch betreiben will, kann die Dachfläche einem Projektierer überlassen, der die Anlage auf eigene Rechnung baut. Interessant wird das ab rund 1.000 m² zusammenhängender, statisch tragfähiger Dachfläche, also 100 kWp und mehr. Nach Anbieterangaben für 2026 liegen die Pachten bei etwa 2–3,5 € je m² und Jahr, alternativ 35–65 € je kWp und Jahr oder einer Einmalzahlung von 30–70 € je m², die Verträge laufen 20–30 Jahre und werden meist über eine Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert. Manche Modelle kombinieren Pacht mit vergünstigtem Strombezug aus der Anlage.
Die Rechnung dazu: Ein 1.000-m²-Dach bringt als Pacht 2.000–3.500 € pro Jahr, als Eigenanlage mit 150 kWp und 60 % Eigenverbrauch dagegen ein Mehrfaches. Die Verpachtung lohnt daher vor allem bei geringem eigenem Stromverbrauch, knappem Kapital oder wenn die Dachsanierung vom Pächter mitfinanziert wird. Vor der Unterschrift prüfen: Rückbau am Vertragsende, Haftung bei Dachschäden, Regelungen bei Verkauf des Gebäudes und ob der Betrieb später selbst Strom aus der Anlage beziehen darf.
Häufige Fragen
Ab einer installierten Leistung von mehr als 100 kW (§ 21 EEG). Darunter kannst du zwischen fester Einspeisevergütung und freiwilliger Direktvermarktung wählen. In der Direktvermarktung verkauft ein Dienstleister deinen Strom an der Börse, du erhältst den Marktwert plus eine gleitende Marktprämie, die die Differenz zum anzulegenden Wert ausgleicht, abzüglich einer Dienstleistergebühr.
Nur eingeschränkt. Auf reinen Gewerbegebäuden greift der Nullsteuersatz nur bis 30 kWp, größere Anlagen kosten 19 % MwSt. Für ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen ist das aber kein echter Kostenfaktor: Die Umsatzsteuer wird als Vorsteuer zurückgeholt, gerechnet wird netto. Anders bei Anlagen auf Wohngebäuden sowie öffentlichen und gemeinnützigen Gebäuden, dort gilt 0 % unabhängig von der Größe.
Je mehr, desto besser, die Grenze liegt aber niedriger als oft gedacht. Im Rechenbeispiel amortisiert sich eine 50-kWp-Anlage bei 30 % Eigenverbrauch in rund 13 Jahren, bei 60 % in rund 9 und bei 80 % in etwa 7,5 Jahren. Entscheidend ist der Gewerbestrompreis: Bei 27 ct/kWh statt 20 ct verkürzen sich alle Werte deutlich. Eine Lastganganalyse vor der Planung ist deshalb Pflicht.
Nach dem Kabinettsentwurf vom 29.07.2026 entfällt für Neuanlagen ab 2027 die feste 20-Jahres-Vergütung. Eine Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für maximal 36 Monate soll es nur für Anlagen unter 50 kW geben, größere Neuanlagen gingen direkt in die Direktvermarktung. Der Bundestag berät ab September, Änderungen sind möglich. Wer noch 2026 in Betrieb nimmt, behält die heutigen Sätze für 20 Jahre.
Gewerbliche Photovoltaikanlagen bauen spezialisierte Projektierer, größere Elektro- und Solarfachbetriebe sowie Energiedienstleister, die auch Betrieb und Direktvermarktung übernehmen. Wichtiger als der Name ist die Erfahrung mit deiner Anlagengröße: Wer sonst Einfamilienhäuser mit 10 kWp baut, hat selten die Statik, die Netzanschlussplanung und die Abrechnung für 100 kWp im Griff. Lass dir Referenzen in vergleichbarer Größe zeigen und hole mindestens drei Angebote ein.
Nur bei geringem eigenem Stromverbrauch oder fehlendem Kapital. Nach Anbieterangaben bringt ein 1.000-m²-Dach etwa 2.000 bis 3.500 Euro Pacht pro Jahr, eine eigene 150-kWp-Anlage mit hohem Eigenverbrauch dagegen ein Mehrfaches an Ersparnis und Erlösen. Attraktiv wird die Verpachtung, wenn der Pächter die Dachsanierung mitfinanziert oder der Betrieb vergünstigt Strom aus der Anlage beziehen darf.
Weitere Themen: Solar-Angebote, Solar-Rechner, Förderung 2026.
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Andreas Mali
Gründer & Redaktion PhotovoltaikGenie
Andreas Mali ist Gründer von PhotovoltaikGenie und recherchiert Förderprogramme, Einspeisevergütung und Marktpreise fortlaufend aus Primärquellen (Bundesnetzagentur, KfW, Landesförderbanken). Mehr über uns & unsere Methodik
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