EEG 2027: Alle Änderungen für Photovoltaik-Betreiber im Detail
EEG 2027 Reform im Detail: Wegfall der Einspeisevergütung für Anlagen bis 25 kW, Direktvermarktungs-Pflicht, 50 %-Einspeiselimit. Was bedeutet das für Eigenheimbesitzer?
Im April 2026 wurde der Arbeitsentwurf zur EEG-Reform 2027 bekannt. Er würde die Förderlandschaft für Photovoltaik in Deutschland grundlegend umbauen. Wer aktuell eine PV-Anlage plant, sollte die Kernpunkte kennen – sie wirken sich direkt auf die Wirtschaftlichkeit aus.
Wichtig vorab: Der Entwurf ist noch nicht verabschiedet. Er befindet sich in Regierungsabstimmung und Stakeholder-Konsultation. Mit einer endgültigen Entscheidung wird im Laufe von 2026 gerechnet.
Die vier Kernpunkte der EEG-2027-Reform
1. Wegfall der Einspeisevergütung für neue PV bis 25 kW
Der gravierendste Punkt: Für neue Photovoltaikanlagen bis 25 kWp, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen, soll es keine gesetzlich garantierte Einspeisevergütung mehr geben.
Was heißt das konkret?
Heutige Sätze: 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung bis 10 kWp) → fallen weg
Wer 2027 eine 10-kWp-Anlage installiert, bekommt keine fixe Vergütung mehr
Der Staat garantiert keinen Mindestpreis
2. Pflicht zur Direktvermarktung
Überschüssiger Strom, der nicht selbst verbraucht wird, soll zwingend über Direktvermarktung verkauft werden. Dabei vermarktet ein Direktvermarkter (meist Stadtwerk, Energieversorger oder Spezialdienstleister) den Strom an der Strombörse.
Aktuelle Marktpreise: ca. 3–8 ct/kWh (schwankend). Die Erlöse sind also deutlich niedriger als die heutige Einspeisevergütung.
Problem für Kleinanlagen: Direktvermarktung ist für Anlagen < 30 kWp technisch und wirtschaftlich oft nicht sinnvoll. Vermarkter-Verträge sind komplex, die Marktpreise schwanken, administrativer Aufwand steigt.
3. 50 %-Limit für Einspeiseleistung
Der Entwurf sieht vor, die Einspeiseleistung kleiner PV-Anlagen auf 50 % der installierten Leistung zu begrenzen. Eine 10-kWp-Anlage dürfte dann nur maximal 5 kW ins Netz einspeisen.
Auswirkungen:
Module müssen ggf. abgeregelt werden (weniger Stromproduktion)
Oder: Speicher und Eigenverbrauch werden ZWINGEND
Oder: Anlage überdimensioniert planen und abregeln in Kauf nehmen
4. Anpassungen beim Mieterstrom
Für Mieterstromprojekte wird eine Reform der Förderbedingungen diskutiert. Details sind noch unklar, aber die heutigen Förderpauschalen (ca. 2,2 ct/kWh) stehen zur Diskussion.
Was bedeutet das konkret für Eigenheimbesitzer?
Wer VOR dem 01.01.2027 in Betrieb geht
Bestandsschutz: Die heutigen Einspeisevergütungen (7,78 / 6,73 ct/kWh) bleiben 20 Jahre garantiert. Das ist ein sehr attraktiver Deal – eine 10-kWp-Anlage sichert sich so über die Laufzeit ca. 10.000 € garantierte Zusatzeinnahmen.
Wer NACH dem 01.01.2027 in Betrieb geht
Mehrere Szenarien:
Option A: Mit Speicher + Wärmepumpe/E-Auto (Eigenverbrauch 65–85 %)
Weiterhin wirtschaftlich
Amortisation: 10–14 Jahre (statt heute 8–12)
Investition: 20.000–30.000 €
Option B: Mit Speicher, ohne WP/E-Auto (Eigenverbrauch 55–65 %)
Der Entwurf hat in der Solar-Branche und bei Verbänden für Diskussion gesorgt:
Bundesverband des Solarhandwerks (BDSH): "Richtiges Ziel, aber falscher Weg und falsche Reihenfolge." Kritisiert den abrupten Wegfall ohne Übergangslösung.
SMA Solar: Warnt vor "Bremse für Photovoltaik auf Dächern".
Viele Stadtwerke: Sehen Chancen durch Direktvermarktung, aber auch administrativen Mehraufwand.
Verbraucherverbände: Fordern klare Übergangsregelungen und Anreize für Speicher.
Was jetzt tun?
1. Wer überlegt, eine PV-Anlage zu kaufen
Empfehlung: Noch 2026 kaufen und in Betrieb nehmen.
Bestandsschutz sichern (20 Jahre Einspeisevergütung)
Modulpreise sind aktuell niedrig
Keine 50 %-Limitation
Handwerkerkapazitäten Ende 2026 werden knapp – früh beauftragen
Unsicherheitsfaktor: Der Entwurf kann noch entschärft werden. Erfahrungsgemäß werden bei solch großen Reformen Übergangsregelungen eingebaut. Dennoch: Auf das Beste hoffen, für das Wahrscheinlichste planen.
Was ist das Ziel der Reform?
Die Bundesregierung verfolgt mit EEG 2027 mehrere Ziele:
Finanzielle Entlastung des EEG-Umlage-Kontos (keine Einspeisevergütung mehr = keine Subvention)
Netzentlastung: 50 %-Limit soll Mittagsspitzen glätten
Mehr Eigenverbrauch fördern: Wer Strom speichert, entlastet das Netz
Kritiker argumentieren, die Reform komme zu schnell und ohne ausreichend Anreize für Speicher.
Alternativen zur Einspeisevergütung
Was bleibt Photovoltaik-Betreibern ab 2027?
Direktvermarktung
Stromverkauf zum Marktpreis. Derzeit 3–8 ct/kWh, abhängig von Tageszeit und Nachfrage. Für Kleinanlagen derzeit unwirtschaftlich.
Peer-to-Peer-Handel (P2P)
Solarstrom an Nachbarn verkaufen. Anbieter: Tibber, 1komma5°, Lumenaza. Erlöse: 10–20 ct/kWh. Aktuell rechtlich und technisch komplex.
Dynamische Stromtarife
Strom günstig aus dem Netz beziehen, wenn viel Solar im System ist (z. B. mittags). Speicher damit laden. Anbieter: Tibber, Awattar.
Negativpreise vermeiden
Dynamische Tarife mit "Negativpreisen" (der Anbieter zahlt dir, wenn du Strom aus dem Netz nimmst, weil zu viel drin ist). Nutzen: Speicher laden oder E-Auto.
Fazit
Die EEG-Reform 2027 ist ein tiefgreifender Umbau der Solar-Förderung in Deutschland. Für Eigenheimbesitzer, die 2026 in Betrieb gehen, ändert sich nichts – sie sichern sich 20 Jahre Bestandsschutz auf die heutigen Konditionen. Wer ab 2027 plant, muss mit Speicher und hohem Eigenverbrauch rechnen.
Unsere klare Empfehlung: Wer ohnehin plant, jetzt kaufen. Tarifcheck starten und bis Ende 2026 in Betrieb nehmen.
Was ändert sich durch das EEG 2027 für Photovoltaikanlagen?
Drei zentrale Änderungen: (1) Wegfall der garantierten Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 25 kWp ab 01.01.2027, (2) Pflicht zur Direktvermarktung für überschüssigen Strom, (3) Begrenzung der Einspeiseleistung auf 50 % der installierten Leistung. Bestandsanlagen sind nicht betroffen.
Ist das EEG 2027 schon beschlossen?
Nein. Der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums ist seit April 2026 bekannt und befindet sich in Ressortabstimmung und Stakeholder-Konsultation. Mit einer finalen Entscheidung wird im Lauf von 2026 gerechnet. Das Inkrafttreten ist für 01.01.2027 geplant – kann aber verschoben oder abgemildert werden.
Was bedeutet das 50 %-Einspeiselimit?
Eine PV-Anlage darf nur noch maximal 50 % ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen. Eine 10-kWp-Anlage würde also auf 5 kW Einspeisung begrenzt. Überschüsse müssen abgeregelt oder in Speicher umgeleitet werden. Das Limit macht Speicher praktisch zur Pflicht.
Sind bestehende PV-Anlagen von EEG 2027 betroffen?
Nein. Bestandsanlagen, die vor dem 01.01.2027 in Betrieb gehen, behalten ihre garantierte Einspeisevergütung zu den ursprünglichen Konditionen für 20 Jahre. Das 50 %-Limit und die Direktvermarktungspflicht gelten nur für neue Anlagen ab 2027.
Lohnt sich PV nach EEG 2027 noch?
Ja, aber nur mit hohem Eigenverbrauch. Mit Speicher (60–70 % Eigenverbrauch) und Wärmepumpe/E-Auto (bis 85 %) bleibt PV wirtschaftlich. Die Amortisation verlängert sich typisch um 2–4 Jahre. Ohne Speicher ist PV nach EEG 2027 kaum noch rentabel.
Soll ich meine PV-Anlage 2026 oder 2027 kaufen?
Klar 2026. Wer 2026 in Betrieb geht, sichert sich 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung zu heutigen Sätzen (7,78 ct/kWh bis 10 kWp). Das ist je nach Anlage 8.000–12.000 € garantierte Zusatzeinnahmen. Handwerkerkapazitäten werden Ende 2026 knapp – also früh planen.
Was bedeutet Direktvermarktung?
Statt einer fixen Einspeisevergütung wird überschüssiger Strom über einen Direktvermarkter (meist Stadtwerk oder Energieversorger) an der Strombörse verkauft. Die Erlöse hängen vom Marktpreis ab (aktuell 3–8 ct/kWh). Für Kleinanlagen ist das administrativ komplex und wirtschaftlich meist nicht attraktiv.