Geprüft am 28. Oktober 2026
Alle aktuellen Förderprogramme für Solaranlagen in Deutschland: bundesweit, regional und kommunal. Nutze Nullsteuersatz, KfW-Kredit und Einspeisevergütung optimal.
Die wichtigsten Förderungen 2026 sind der Nullsteuersatz (0 % MwSt bis 30 kWp), der KfW-Kredit 270, die Einspeisevergütung von 7,70 ct/kWh (bis 10 kWp) und Landes- bzw. Kommunalförderungen. Direkte Landeszuschüsse für private Dachanlagen gibt es nur noch in wenigen Bundesländern, umso wichtiger sind kommunale Programme.
Vier Förderungen gelten überall in Deutschland und automatisch, ohne Antrag bei Land oder Kommune:
Bundesweit gibt es keinen Speicher-Zuschuss, aber: 0 % MwSt auch auf Speicher, Finanzierung über KfW 270, und mehrere Städte zahlen Speicher-Zuschüsse (z. B. Stuttgart 100 €/kWh seit der Richtlinie 05/2026, Köln 500–1.300 €). Berlin fördert PV nur noch in Kombination mit Speicher (kWp-Staffel bis 4.750 €).
Bund, Land und Kommune auf einen Blick, mit geprüftem Status je Programm (auch ausgeschöpfte Töpfe) und Quelle: Zum Förder-Atlas.
Von den 16 Bundesländern zahlen derzeit 5 einen eigenen Zuschuss, jeder davon mit Einschränkungen: Berlin nur mit Batteriespeicher, Hamburg nur für Solar-Gründächer, Mecklenburg-Vorpommern nur für Steckersolargeräte, Niedersachsen nur im Maßnahmenpaket und das Saarland nur für Unternehmen. 7 Länder fördern über zinsgünstige Darlehen ihrer Landesbanken, in 4 Ländern bleibt nur die Bundesförderung aus Nullsteuersatz, KfW 270 und Einspeisevergütung. Direkte Zuschüsse kommen deshalb vor allem von Städten und Gemeinden.
| Bundesland | Landesförderung | Programm |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Darlehen | L-Bank „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik" |
| Bayern | nur Bundesförderung | kein laufendes Landesprogramm |
| Berlin | Zuschuss | SolarPLUS (Investitionsbank Berlin) (Batteriespeicher ist Fördervoraussetzung, Richtlinie läuft bis 31.12.2026) |
| Brandenburg | Darlehen | ILB-Förderkredit (Modernisierung Eigenheim) |
| Bremen | Darlehen | Bremer Aufbau-Bank „Rund ums Haus / PV nach Plan" |
| Hamburg | Zuschuss | IFB-Förderung Solar-Gründach (nur in Kombination mit Dachbegrünung, Module selbst nicht förderfähig) |
| Hessen | Darlehen | Hessen-Darlehen für Photovoltaik (WIBank) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Zuschuss | „Solar für alle" (Balkonkraftwerke) (derzeit nur für Mieter) |
| Niedersachsen | Zuschuss | NBank „Klimaschutz und Energieeffizienz" (nur im Rahmen eines Maßnahmenpakets) |
| Nordrhein-Westfalen | nur Bundesförderung | kein laufendes Landesprogramm |
| Rheinland-Pfalz | Darlehen | ISB-Modernisierungsdarlehen / KfW 270 |
| Saarland | Zuschuss | PV-Speicher Saar (nur für Unternehmen) |
| Sachsen | Darlehen | SAB-Sachsenkredit „Energie und Speicher" |
| Sachsen-Anhalt | nur Bundesförderung | kein laufendes Landesprogramm |
| Schleswig-Holstein | Darlehen | IB.SH-Förderdarlehen / KfW 270 |
| Thüringen | nur Bundesförderung | kein laufendes Landesprogramm |
Details, Beträge und Antragswege auf der jeweiligen Landesseite:
Die Reihenfolge entscheidet darüber, ob du Geld bekommst: Zuschüsse von Land und Kommune müssen fast immer VOR der Auftragsvergabe beantragt werden, der KfW-Kredit 270 vor Vorhabenbeginn über die Hausbank, und nur der Nullsteuersatz und die Einspeisevergütung laufen automatisch mit der Anlage. Wer erst beauftragt und dann beantragt, verliert den Anspruch auf den Zuschuss endgültig.
Die drei Förderebenen bleiben 2027 bestehen: Der Nullsteuersatz von 0 % Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 3 UStG gilt unbefristet weiter, der KfW-Kredit 270 läuft weiter, und Länder und Kommunen fördern vor allem Speicher und Balkonkraftwerke. Was sich ändert, ist die Einspeisevergütung: Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2027 sieht die EEG-Novelle nur noch eine Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für 36 Monate vor, statt 7,70 ct/kWh für 20 Jahre.
Für die Förderplanung heißt das zweierlei. Erstens gewinnen Speicherzuschüsse an Bedeutung, weil der eingespeiste Überschuss an Wert verliert und jede selbst genutzte Kilowattstunde relativ mehr bringt. Zweitens starten mehrere kommunale Programme zum Jahreswechsel neu, Freiburg zum Beispiel am 01.01.2027. Wer 2027 baut, sollte die Programme im Januar erneut prüfen statt sich auf den Stand von 2026 zu verlassen.
Wer die alte Einspeisevergütung noch mitnehmen will, muss bis zum 31.12.2026 in Betrieb sein. Maßgeblich ist der Tag der Inbetriebnahme, nicht der Kaufvertrag.
Einzelheiten in den Ratgebern Einspeisevergütung 2027 und Inbetriebnahme bis 31.12.2026.
Häufige Fragen zur PV-Förderung
Seit Januar 2023 gilt für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Das spart etwa 19 % der Gesamtkosten und gilt für Module, Wechselrichter, Speicher und Installation.
Für Anlagen bis 10 kWp beträgt die Einspeisevergütung 7,70 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung (seit 01.08.2026). Für Anlagen von 10–40 kWp sind es 6,66 ct/kWh. Die Vergütung ist ab Inbetriebnahme für 20 Jahre garantiert und sinkt für Neuanlagen alle 6 Monate um 1 %.
Nur wenige: Berlin (SolarPLUS, bis 31.12.2026), Bremen, Hamburg (Solar-Gründach) und punktuell weitere Programme mit Einschränkungen. Die meisten Länder fördern über zinsgünstige Darlehen der Landesbanken. Direkte Zuschüsse kommen 2026 vor allem von Städten und Gemeinden, etwa Frankfurt, Stuttgart, Köln oder Potsdam. Viele Töpfe sind allerdings schnell ausgeschöpft.
Fast immer ja. Landes- und Kommunalprogramme verlangen in der Regel die Antragstellung VOR Beauftragung bzw. Maßnahmenbeginn, nachträgliche Anträge werden abgelehnt. Ausnahme: das Balkonkraftwerk-Programm in Mecklenburg-Vorpommern (Antrag nach Installation). Nullsteuersatz und Einspeisevergütung gelten automatisch.
Nullsteuersatz, Einspeisevergütung und Einkommensteuerbefreiung gelten immer parallel. KfW 270 lässt sich meist mit kommunalen Zuschüssen kombinieren. Vorsicht: Manche Programme (z. B. Berlin SolarPLUS) schließen eine Kumulierung mit anderen Förderungen für dieselben Kosten aus, deshalb vorher in der Förderrichtlinie prüfen.
Die Solarförderung besteht 2026 aus drei Bausteinen: 0 % Mehrwertsteuer beim Kauf bis 30 kWp, der zinsgünstige KfW-Kredit 270 und die Einspeisevergütung von 7,70 ct/kWh bis 10 kWp. Einen bundesweiten Zuschuss zur Anschaffung gibt es nicht, Zuschüsse kommen von einzelnen Ländern und Kommunen. 2027 bleiben Nullsteuersatz und KfW 270 bestehen, die Einspeisevergütung wird für Neuanlagen nach dem EEG-Entwurf durch eine Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für 36 Monate ersetzt.
Das Kabinett hat die EEG-Novelle am 29.07.2026 beschlossen, sie liegt dem Bundestag als Drucksache 21/7867 vor (1. Lesung am 24.09.2026, erster Durchgang im Bundesrat am 25.09.2026). Für Neuanlagen ab 2027 ersetzt eine Übergangszahlung (5,2 ct/kWh, max. 36 Monate) die feste Einspeisevergütung, danach folgt die Direktvermarktung. Wer bis Ende 2026 in Betrieb geht, behält seinen Satz für 20 Jahre.
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Andreas Mali
Gründer & Redaktion PhotovoltaikGenie
Andreas Mali ist Gründer von PhotovoltaikGenie und recherchiert Förderprogramme, Einspeisevergütung und Marktpreise fortlaufend aus Primärquellen (Bundesnetzagentur, KfW, Landesförderbanken). Mehr über uns & unsere Methodik
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