Noch 71 Tage: Wer bis zum 31.12.2026 in Betrieb geht, bekommt 7,70 ct/kWh 20 Jahre lang garantiert. Ab 2027 sind nur noch 5,2 ct für 36 Monate vorgesehen. Mehr erfahren

Inbetriebnahme bis 31.12.2026: Was jetzt noch realistisch geht

Geprüft am 03. Oktober 2026

Bis 31.12.2026 in Betrieb: 7,70 ct/kWh für 20 Jahre statt 5,2 ct für 36 Monate. Welche Fristen jetzt zählen und wann es zu spät ist.

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Bis wann muss meine Photovoltaikanlage in Betrieb sein?

Wer seine Photovoltaikanlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die feste Einspeisevergütung von 7,70 ct/kWh für volle 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr. Für Anlagen ab dem 1. Januar 2027 sieht die EEG-Novelle nur noch eine Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für 36 Monate vor. Über die Laufzeit einer 10-kWp-Anlage macht das einen vierstelligen bis unteren fünfstelligen Unterschied aus. Entscheidend ist nicht der Kaufvertrag, sondern der Tag der Inbetriebnahme, und der braucht Vorlauf.

Was genau ändert sich zum 1. Januar 2027?

Die am 29. Juli 2026 vom Kabinett beschlossene EEG-Novelle ersetzt die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen. Der Stand des Verfahrens am 2. Oktober 2026: Erste Lesung im Bundestag am 24. September, Stellungnahme des Bundesrats am 25. September, Gegenäußerung der Bundesregierung am 2. Oktober. Die Verabschiedung wird für Oktober erwartet, weil die EU-Beihilfegenehmigung Ende 2026 ausläuft.

Für dich zählt der Unterschied zwischen zwei Welten:

Inbetriebnahme bis 31.12.2026Inbetriebnahme ab 01.01.2027
Vergütung7,70 ct/kWh (Teileinspeisung bis 10 kWp)5,2 ct/kWh Übergangszahlung
Dauer20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr36 Monate
Danach:Direktvermarktung
Planungssicherheitgesetzlich festgeschriebenabhängig vom Strommarkt

Der Bestandsschutz steht in den Übergangsbestimmungen des Entwurfs (§ 100 EEG) und war in allen bisherigen Fassungen enthalten. Er ist der Grund, warum das Datum zählt.

Stichtag 31.12.2026: Feste Vergütung nur noch für Anlagen, die dieses Jahr ans Netz gehen

Die EEG-Novelle ersetzt die 20-Jahres-Vergütung für Neuanlagen ab 2027. Von der Angebotsanfrage bis zur Inbetriebnahme vergehen typisch 8–16 Wochen. Wer den Bestandsschutz will, sollte jetzt vergleichen.

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Was bedeutet „Inbetriebnahme" rechtlich?

Nicht der Kaufvertrag, nicht die Lieferung und nicht die Montage. Maßgeblich ist nach § 3 Nr. 30 EEG der Zeitpunkt, zu dem die Anlage erstmals nach Herstellung der technischen Betriebsbereitheit Strom erzeugt hat, unabhängig davon, ob sie schon ans Netz angeschlossen war.

In der Praxis heißt das: Die Anlage muss fertig montiert, angeschlossen und betriebsbereit sein, und sie muss Strom erzeugt haben. Der Netzbetreiber bestätigt die Inbetriebsetzung, die Anmeldung im Marktstammdatenregister muss innerhalb eines Monats folgen.

Ein praktischer Hinweis: Wer auf den Zähler­wechsel des Netzbetreibers wartet, ist nicht automatisch zu spät. Die Inbetriebnahme kann auch vor dem Zählertausch erfolgen, wenn die Anlage betriebsbereit ist und erzeugt. Lass dir den Inbetriebnahmetag vom Fachbetrieb schriftlich dokumentieren.

Wie lange dauert es von der Anfrage bis zur Inbetriebnahme?

Realistische Zeiträume, wenn nichts dazwischenkommt:

In Summe sind das 8 bis 20 Wochen. Wer Anfang Oktober startet, liegt im machbaren Bereich, aber ohne Puffer. Wer erst im November anfängt, braucht einen Betrieb mit freier Kapazität und einen zügigen Netzbetreiber.

Zwei Dinge beschleunigen spürbar:

  1. Mehrere Angebote parallel statt nacheinander. Das spart zwei bis drei Wochen und zeigt gleich, welcher Betrieb noch Kapazität hat.
  2. Netzanmeldung früh, idealerweise direkt nach Auftragsvergabe. Viele Fachbetriebe übernehmen das, frag ausdrücklich danach, wann sie es einreichen.

Woran scheitert der Termin am Jahresende meistens?

Volle Auftragsbücher. Das vierte Quartal ist traditionell stark ausgelastet, in diesem Jahr zusätzlich durch den Stichtag. Wer spät anfragt, bekommt Termine im Januar.

Der Netzbetreiber. Die Inbetriebsetzung hängt nicht am Handwerker, sondern am Versorger. In Ballungsräumen sind mehrere Wochen Wartezeit normal. Dieser Punkt ist der häufigste Grund, warum Anlagen erst im neuen Jahr laufen.

Zählerplatz und Hausanschluss. Ist der Zählerschrank zu alt oder zu klein, kommt eine Elektroinstallation dazu. Das kostet zusätzliche Wochen und braucht einen eigenen Termin.

Gerüst und Witterung. Ab November können Frost und Nässe Montagetermine verschieben.

Lohnt sich die Eile überhaupt?

Rechne es am eigenen Fall nach, nicht an Pauschalaussagen. Für eine 10-kWp-Anlage mit typischem Eigenverbrauch macht die Einspeisung einen Teil des Ertrags aus, der größere Hebel bleibt der selbst genutzte Strom. Aber: Die Differenz zwischen 20 Jahren Sicherheit und 36 Monaten Übergangszahlung ist über die Lebensdauer erheblich, und sie kostet nichts außer Entschlossenheit.

Unser Ersparnisrechner zeigt dir in 60 Sekunden, wie viel Einspeisung in deinem Fall anfällt. Wenn du den Stichtag mitnehmen willst, führt der schnellste Weg über mehrere Angebote gleichzeitig. Genau dafür ist unser Angebotsvergleich gebaut.

Was, wenn es 2026 nicht mehr klappt?

Dann ist Photovoltaik trotzdem nicht sinnlos. Die Wirtschaftlichkeit einer Anlage hängt vor allem am Eigenverbrauch, und der ändert sich durch die EEG-Novelle nicht. Was sich ändert, ist der Wert des eingespeisten Überschusses. Für 2027er-Anlagen verschiebt sich die Optimierung deshalb:

Was 2027 im Einzelnen gilt, steht in unserem Ratgeber EEG-Novelle 2027.

Fazit: Der 31. Dezember 2026 ist der letzte Tag für 20 Jahre feste Vergütung. Zwischen Anfrage und Inbetriebnahme liegen realistisch 8 bis 20 Wochen, und der Engpass ist meist der Netzbetreiber, nicht der Handwerker. Wer den Stichtag mitnehmen will, sollte jetzt Angebote einholen, im November wird es knapp.

Quellen und weiterführende Links

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Häufige Fragen

Bis wann muss die Anlage in Betrieb sein, um die alte Vergütung zu bekommen?

Bis zum 31. Dezember 2026. Anlagen, die bis dahin in Betrieb genommen werden, behalten die bei Inbetriebnahme geltende Einspeisevergütung von 7,70 ct/kWh für volle 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr. Für Anlagen ab dem 1. Januar 2027 sieht die EEG-Novelle nur noch eine Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für 36 Monate vor.

Zählt der Kaufvertrag oder die Inbetriebnahme?

Die Inbetriebnahme. Nach § 3 Nr. 30 EEG ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Anlage erstmals nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft Strom erzeugt hat. Kaufvertrag, Lieferung und Montagebeginn spielen keine Rolle. Lass dir den Inbetriebnahmetag vom Fachbetrieb schriftlich dokumentieren.

Was ist der häufigste Grund, warum der Stichtag verpasst wird?

Der Netzbetreiber. Die Inbetriebsetzung hängt nicht am Handwerker, sondern am Versorger, und in Ballungsräumen sind mehrere Wochen Wartezeit normal. Deshalb sollte die Netzanmeldung direkt nach der Auftragsvergabe eingereicht werden. Frage den Fachbetrieb ausdrücklich, wann er das tut.

Lohnt sich Photovoltaik auch noch ab 2027?

Ja, denn die Wirtschaftlichkeit hängt vor allem am selbst genutzten Strom, und daran ändert die Novelle nichts. Es verschiebt sich nur der Wert des eingespeisten Überschusses. Für Anlagen ab 2027 lohnt es sich stärker, den Eigenverbrauch zu maximieren, mit Speicher, Wärmepumpe oder Überschussladen, und die Anlage am Verbrauch statt an der maximalen Dachfläche auszurichten.

Weitere Themen: Solar-Angebote, Solar-Rechner, Förderung 2026.

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Andreas Mali

Gründer & Redaktion PhotovoltaikGenie

Andreas Mali ist Gründer von PhotovoltaikGenie und recherchiert Förderprogramme, Einspeisevergütung und Marktpreise fortlaufend aus Primärquellen (Bundesnetzagentur, KfW, Landesförderbanken). Mehr über uns & unsere Methodik


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