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Photovoltaik Förderung Schleswig-Holstein

Geprüft am 02. Oktober 2026

Alle aktuellen Förderprogramme für Solaranlagen und Speicher in Schleswig-Holstein, Stand 2026. Schleswig-Holstein hat durchschnittlich 1590 Sonnenstunden pro Jahr bei 920 kWh/kWp spezifischem Ertrag.

Welche Photovoltaik-Förderung gibt es 2026 in Schleswig-Holstein?

Auf Landesebene gibt es 2026 keinen Zuschuss für private PV-Anlagen oder Speicher, das Programm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" wurde Ende 2023 ausgesetzt. Privatpersonen nutzen Förderdarlehen der IB.SH und den KfW-Kredit 270 sowie die bundesweiten Förderungen (Nullsteuersatz, Einspeisevergütung). Einzelne Kommunen wie Kiel fördern zusätzlich.

Welche Landesprogramme gibt es 2026 in Schleswig-Holstein?

Schleswig-Holstein führt derzeit 1 aktive Programme für Photovoltaik und Speicher. Jeder Eintrag nennt Förderhöhe, Voraussetzungen und Status, geprüft am 2.10.2026.

Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger (ausgesetzt) (Zuschuss)

Das landesweite Zuschussprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" wurde zum 16. November 2023 ausgesetzt. Einen landesweiten Solar-Zuschuss für Privatpersonen gibt es seitdem nicht mehr.

Förderhöhe: Keine Neuanträge möglich
Voraussetzungen:

IB.SH-Förderdarlehen / KfW 270 (Förderdarlehen)

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) bietet Förderdarlehen für PV-Investitionen (Sollzins derzeit ab ca. 4,85 %, Stand 09/2026), ein laufendes Landes-Zuschussprogramm für Speicher richtet sich vor allem an Unternehmen. Für private Anlagen ist daneben der bundesweite KfW-Kredit 270 die wichtigste Option.

Förderhöhe: Förderdarlehen (IB.SH Sollzins ab ca. 4,85 %, Stand 09/2026. KfW 270 bis 100 % der Kosten)
Voraussetzungen:

Welche Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein zahlen 2026 einen Zuschuss?

In Schleswig-Holstein kennen wir 2 kommunale Programme für Photovoltaik, Speicher oder Balkonkraftwerke (Lübeck, Kiel), eines davon ist aktuell für Anträge offen (Stand 02.10.2026). Fast alle Kommunen verlangen den Antrag vor der Beauftragung. Status, Konditionen und Quelle je Programm stehen in der Tabelle und im Förder-Atlas.

OrtProgrammStatusKonditionenGeprüft
LübeckKlimafonds LübeckaktivProjektfonds für lokale Klimaschutzvorhaben (kein klassisches PV-Zuschussprogramm): PV an Wohngebäuden ist förderfähig, Förderhöhe je nach Projekt (max. 15 % des Fondsvolumens zum Quartalsende, Beirat entscheidet quartalsweise). Antragstellung seit 01.05.2025 über das Servicekonto-SH. Eigenanteil mindestens 10 %, höchstens 100.000 € je Projekt. Nächste Beiratssitzung Mitte Dezember 2026, Anträge dafür bis 29.11.2026.02.10.2026
Kiel„Solarstadt Kiel"pausiertFörderung für das Haushaltsjahr 2026 per Ratsbeschluss vom 16.10.2025 ausgesetzt, keine Neuanträge, eingereichte Anträge werden noch bearbeitet. Für eine Wiederaufnahme nennt die Stadt keinen Termin. Die Richtliniensätze gelten weiter: Einfamilienhaus 300 €/kWp oberhalb von 5 kWp, Mehrfamilienhaus 100 €/kWp, steckerfertige PV 100 € pauschal.02.10.2026

Quelle und Antragsweg je Programm: Förder-Atlas (Stand 02.10.2026).

Was ist bei der Photovoltaik-Förderung in Schleswig-Holstein besonders?

Einen landesweiten Zuschuss für private PV-Anlagen oder Speicher gibt es in Schleswig-Holstein 2026 nicht, das Bürgerprogramm ist seit Ende 2023 ausgesetzt, die laufende Landes-Speicherförderung zielt auf Unternehmen. Privatpersonen nutzen zinsgünstige Darlehen (IB.SH, KfW) sowie die bundesweiten Förderungen, direkte Zuschüsse gibt es teils kommunal.

Welche Beispiele für kommunale Förderung gibt es in Schleswig-Holstein?

Welche bundesweiten Förderungen gelten auch in Schleswig-Holstein?

Lohnt sich eine Photovoltaikanlage in Schleswig-Holstein?

Mit rund 1.590 Sonnenstunden pro Jahr und etwa 920 kWh Ertrag je kWp liegt Schleswig-Holstein im deutschen Mittelfeld, im Norden trägt zudem oft Wind zur Eigenversorgung bei. Eine 10-kWp-Anlage erzeugt rechnerisch rund 9.200 kWh pro Jahr. Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit ist vor allem der Eigenverbrauchsanteil.

Häufige Fragen zur PV-Förderung in Schleswig-Holstein

Gibt es in Schleswig-Holstein einen Zuschuss für Batteriespeicher?

Einen landesweiten Speicher-Zuschuss für Private gibt es derzeit nicht, die laufende Landes-Speicherförderung richtet sich an Unternehmen. Privat lässt sich ein Speicher über die zinsgünstigen Darlehen von IB.SH und KfW finanzieren, und einzelne Kommunen (z. B. Kiel oder der Kreis Schleswig-Flensburg) bieten teils eigene Zuschüsse.

Gilt in Schleswig-Holstein eine Solarpflicht?

Ja, seit dem 01.01.2026: Mit der Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) gilt eine Photovoltaik-Pflicht für neue Wohngebäude (bei Baugenehmigung nach dem 29.03.2025) sowie bei größeren Dachsanierungen, wenn mehr als 10 % der Dachfläche erneuert werden. Pikant: Das Land führt die Pflicht ein, ohne gleichzeitig einen Zuschuss anzubieten, umso wichtiger sind KfW 270, Nullsteuersatz und die Einspeisevergütung.

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Andreas Mali

Gründer & Redaktion PhotovoltaikGenie

Andreas Mali ist Gründer von PhotovoltaikGenie und recherchiert Förderprogramme, Einspeisevergütung und Marktpreise fortlaufend aus Primärquellen (Bundesnetzagentur, KfW, Landesförderbanken). Mehr über uns & unsere Methodik


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