Geprüft am 03. Oktober 2026
Einspeisevergütung 2027: 5,2 ct/kWh für nur 36 Monate statt 20 Jahre. Alle Sätze, die Degression und ein Rechenbeispiel für 10 kWp.
Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2027 sieht die EEG-Novelle 5,2 ct/kWh vor, und das nur für 36 Monate ab Inbetriebnahme. Rechnerisch sind das 6,2 ct/kWh anzulegender Wert minus 1,0 ct Abschlag für die neue Veräußerungsform Netzbetreiberabnahme. Danach folgt die Direktvermarktung. Zum Vergleich: Anlagen, die noch 2026 in Betrieb gehen, bekommen 7,70 ct/kWh, und zwar 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr garantiert.
Der Satz gilt einheitlich. Die bisherigen Leistungsklassen bis 10 kW und bis 40 kW entfallen für Neuanlagen, ebenso der Volleinspeiser-Bonus von aktuell 12,22 ct/kWh.
| Inbetriebnahme | Teileinspeisung bis 10 kWp | Volleinspeisung | Dauer |
|---|---|---|---|
| bis 31.01.2026 | 7,86 ct/kWh | 12,47 ct/kWh | 20 Jahre + IBN-Jahr |
| 01.02. bis 31.07.2026 | 7,78 ct/kWh | 12,22 ct/kWh | 20 Jahre + IBN-Jahr |
| 01.08. bis 31.12.2026 | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh | 20 Jahre + IBN-Jahr |
| ab 01.01.2027 | 5,2 ct/kWh | entfällt | 36 Monate |
| ab 01.08.2027 | minus 1 % pro Halbjahr | entfällt | 36 Monate |
Der Sprung zum Jahreswechsel ist also doppelt: Der Satz sinkt um knapp ein Drittel, und die Laufzeit schrumpft von 21 auf 3 Jahre. Die vollständige Historie seit 2000 steht im Ratgeber Einspeisevergütung Entwicklung.
Stichtag 31.12.2026: Feste Vergütung nur noch für Anlagen, die dieses Jahr ans Netz gehen
Die EEG-Novelle ersetzt die 20-Jahres-Vergütung für Neuanlagen ab 2027. Von der Angebotsanfrage bis zur Inbetriebnahme vergehen typisch 8–16 Wochen. Wer den Bestandsschutz will, sollte jetzt vergleichen.
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Angenommen, eine 10-kWp-Anlage erzeugt 9.500 kWh im Jahr und speist bei 30 % Eigenverbrauch rund 6.650 kWh ein.
| Inbetriebnahme 2026 | Inbetriebnahme 2027 | |
|---|---|---|
| Vergütungssatz | 7,70 ct/kWh | 5,2 ct/kWh |
| Erlös pro Jahr | ca. 512 € | ca. 346 € |
| Vergütungsdauer | 20 Jahre + IBN-Jahr | 36 Monate |
| Erlös über die Laufzeit | ca. 10.200 € | ca. 1.040 € |
| danach | Vergütung läuft weiter | Direktvermarktung |
Die Differenz von rund 9.000 € ist nicht vollständig verloren, weil nach den 36 Monaten Direktvermarktungserlöse folgen. Bei heutigen Marktwerten von 3 bis 8 ct/kWh und einem Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh für 48 Monate (§ 50c, Anlagen unter 25 kW) bleibt aber eine erhebliche Lücke, und sie ist nicht planbar.
Was in deinem Fall herauskommt, hängt vor allem am Eigenverbrauch. Der Ersparnisrechner rechnet beide Szenarien mit deinen Werten durch.
Der Zugang verengt sich mit jedem Inbetriebnahmejahr, maßgeblich ist die Anlagengröße:
| Inbetriebnahme | Übergangszahlung für Anlagen |
|---|---|
| 2027 | unter 50 kW |
| 2028 | unter 25 kW |
| 2029 | unter 7 kW |
| ab 2030 | keine mehr |
Die Bundesnetzagentur kann die Regelung bis zum 31.12.2032 verlängern. Steckersolargeräte, also Balkonkraftwerke, sind ausgenommen und behalten ihre bisherige Behandlung.
Die Direktvermarktung. Der Überschussstrom wird dann über einen Direktvermarkter an der Börse verkauft, der Erlös schwankt mit dem Marktwert Solar. Als Anreiz sieht der Entwurf in § 50c einen Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh für 48 Monate vor, für Anlagen unter 25 kW, die in die sonstige Direktvermarktung wechseln.
Praktisch heißt das: ein intelligentes Messsystem ist Voraussetzung, und der Direktvermarkter berechnet eine Grundgebühr. Wie das abläuft und was realistisch hängen bleibt, steht im Ratgeber Direktvermarktung für kleine PV-Anlagen.
Nein. Zum Stand 3. Oktober 2026 ist die EEG-Novelle noch nicht verabschiedet. Der Verfahrensstand:
| Datum | Schritt |
|---|---|
| 29.07.2026 | Kabinettsbeschluss |
| 10.09.2026 | Einbringung in den Bundestag (Drs. 21/7867) |
| 24.09.2026 | 1. Lesung im Bundestag |
| 25.09.2026 | Bundesrat, erster Durchgang mit Änderungsforderungen |
| 02.10.2026 | Gegenäußerung der Bundesregierung, Kernpunkte bleiben |
| offen | 2./3. Lesung und Verabschiedung |
Die Verabschiedung wird für Oktober 2026 erwartet, weil die EU-Beihilfegenehmigung für zentrale EEG-Regelungen Ende 2026 ausläuft. An den Kernpunkten hält die Bundesregierung fest. Dass der Bestandsschutz für Anlagen bis 31.12.2026 fällt, ist nach allen bisherigen Fassungen nicht zu erwarten.
Maßgeblich ist der Tag der Inbetriebnahme, nicht der Kaufvertrag. Nach § 3 Nr. 30 EEG zählt der Zeitpunkt, zu dem die Anlage erstmals nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft Strom erzeugt hat.
Zwischen Anfrage und Inbetriebnahme liegen realistisch 8 bis 20 Wochen, wobei die Inbetriebsetzung durch den Netzbetreiber der häufigste Engpass ist. Die vollständige Checkliste steht im Ratgeber Inbetriebnahme bis 31.12.2026. Wenn du den Stichtag mitnehmen willst, hole mehrere Angebote parallel ein statt nacheinander, das spart zwei bis drei Wochen.
Als Hauptertrag nicht, als Nebenertrag schon. Bei 5,2 ct/kWh bringt jede eingespeiste Kilowattstunde weniger als ein Siebtel dessen, was eine selbst genutzte einspart. Die Konsequenz ist keine kleinere Anlage, sondern mehr Eigenverbrauch:
Fazit: Die Einspeisevergütung 2027 liegt bei 5,2 ct/kWh und läuft nur 36 Monate, danach greift die Direktvermarktung. Für eine 10-kWp-Anlage bedeutet das über die Laufzeit rund 9.000 € weniger Einspeiseerlös als bei Inbetriebnahme 2026. Wer bis zum 31.12.2026 in Betrieb geht, sichert die alte Vergütung für 20 Jahre, wer später baut, sollte auf Eigenverbrauch statt Einspeisung optimieren.
Häufige Fragen
Nur 36 Monate ab Inbetriebnahme statt wie bisher 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr. Danach folgt die Direktvermarktung, für Anlagen unter 25 kW mit einem Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh für 48 Monate nach § 50c des Entwurfs.
Bei einer 10-kWp-Anlage mit 9.500 kWh Jahresertrag und 30 % Eigenverbrauch rund 9.000 € über die Laufzeit: etwa 10.200 € Einspeiseerlös bei Inbetriebnahme 2026 gegenüber etwa 1.040 € in den 36 Monaten ab 2027. Direktvermarktungserlöse nach den 36 Monaten kommen hinzu, sind aber nicht planbar.
Nein, für Neuanlagen entfällt er. Der aktuelle Satz von 12,22 ct/kWh für Volleinspeisung gilt nur für Anlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31.12.2026. Ab 2027 gibt es einen Einheitssatz von 5,2 ct/kWh ohne Zuschlag für Volleinspeisung.
Nein. Zum 3. Oktober 2026 ist die EEG-Novelle noch im parlamentarischen Verfahren: Kabinettsbeschluss am 29.07.2026, erste Lesung im Bundestag am 24.09.2026, Bundesrat am 25.09.2026, Gegenäußerung der Bundesregierung am 02.10.2026. Die Verabschiedung wird für Oktober erwartet, weil die EU-Beihilfegenehmigung Ende 2026 ausläuft.
Durch Inbetriebnahme bis zum 31.12.2026. Maßgeblich ist nach § 3 Nr. 30 EEG der Tag, an dem die Anlage erstmals nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft Strom erzeugt hat, nicht der Kaufvertrag. Plane 8 bis 20 Wochen ein, der häufigste Engpass ist die Inbetriebsetzung durch den Netzbetreiber.
Weitere Themen: Solar-Angebote, Solar-Rechner, Förderung 2026.
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Andreas Mali
Gründer & Redaktion PhotovoltaikGenie
Andreas Mali ist Gründer von PhotovoltaikGenie und recherchiert Förderprogramme, Einspeisevergütung und Marktpreise fortlaufend aus Primärquellen (Bundesnetzagentur, KfW, Landesförderbanken). Mehr über uns & unsere Methodik
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