Einspeisevergütung 2026: Was bekommst du für deinen Solarstrom?
Die Einspeisevergütung ist die gesetzlich garantierte Vergütung, die du für Solarstrom erhältst, den du ins öffentliche Stromnetz einspeist. Sie wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und für 20 Jahre ab Inbetriebnahme festgeschrieben.
Zum 1. August 2026 greift die nächste Degressionsstufe. Für Anlagen, die ab diesem Datum in Betrieb gehen, gelten folgende Sätze (vorbehaltlich der amtlichen Veröffentlichung durch die Bundesnetzagentur, die kurz bevorsteht):
Anlagengröße
Teileinspeisung
Volleinspeisung
Bis 10 kWp
7,70 ct/kWh
12,21 ct/kWh
10 bis 40 kWp
6,66 ct/kWh
10,24 ct/kWh
40 bis 100 kWp
5,44 ct/kWh
10,24 ct/kWh
Hintergrund: Die Degression von 1 % pro Halbjahr wirkt auf den „anzulegenden Wert"; die ausgezahlte Vergütung liegt gemäß § 53 EEG um 0,4 ct darunter. Deshalb sinkt der Satz bis 10 kWp rechnerisch von 7,78 auf 7,70 ct/kWh.
Teileinspeisung (Überschusseinspeisung) bedeutet: Du verbrauchst einen Teil des Stroms selbst und speist den Rest ein. Das ist das Standardmodell für Eigenheimbesitzer.
Volleinspeisung bedeutet: Du speist den gesamten erzeugten Strom ins Netz ein und beziehst deinen Haushaltsstrom weiterhin vom Versorger. Die Vergütung ist höher, aber du profitierst nicht vom günstigeren Eigenverbrauch.
Teileinspeisung vs. Volleinspeisung: Was lohnt sich mehr?
Teileinspeisung mit Eigenverbrauch ist für Eigenheimbesitzer fast immer die bessere Wahl, denn der gesparte Netzstrom (rund 36 ct/kWh) ist deutlich mehr wert als die Einspeisevergütung. Volleinspeisung kann sich nur in Sonderfällen rechnen, etwa bei großen Dächern ohne nennenswerten Eigenbedarf. Ein ausführliches Rechenbeispiel und alle Entscheidungskriterien findest du im Ratgeber Teileinspeisung vs. Volleinspeisung.
Degression: Wie entwickelt sich die Vergütung?
Die Einspeisevergütung sinkt halbjährlich um 1 %. Die nächste Reduzierung greift am 1. August 2026 (bis 10 kWp: 7,70 statt 7,78 ct/kWh). Das bedeutet:
Wer seine Anlage früher in Betrieb nimmt, sichert sich höhere Vergütungssätze für 20 Jahre
Die Vergütung für neue Anlagen wird kontinuierlich sinken
Je länger du wartest, desto weniger Vergütung bekommst du
Entwicklung der Einspeisevergütung (Tabelle)
Nach der EEG-Novelle 2023 wurde die Vergütung zunächst auf 8,20 ct/kWh angehoben und fixiert. Seit dem 1. Februar 2024 sinkt sie wieder halbjährlich um 1 %. Die Entwicklung der Vergütung für Teileinspeisung (Anlagen bis 10 kWp):
Inbetriebnahme ab
Teileinspeisung (≤ 10 kWp)
30.07.2022 (EEG 2023)
8,20 ct/kWh
01.02.2024
8,11 ct/kWh
01.08.2024
8,03 ct/kWh
01.02.2025
7,94 ct/kWh
01.08.2025
7,86 ct/kWh
01.02.2026
7,78 ct/kWh
01.08.2026 (neu)
7,70 ct/kWh
Zur Einordnung: In den Anfangsjahren des EEG (2004) lag die Einspeisevergütung noch bei über 50 ct/kWh. Der starke Rückgang spiegelt die enorm gesunkenen Anlagenkosten wider – heute lohnt sich Photovoltaik vor allem über den Eigenverbrauch, nicht mehr über die Einspeisung. Wichtig: Der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige Satz bleibt 20 Jahre garantiert.
Das Bundeskabinett hat die EEG-Novelle am 29. Juli 2026 beschlossen; der Bundestag berät ab September, das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Kernpunkte für Neuanlagen ab 2027:
Die feste 20-Jahres-Einspeisevergütung entfällt. Stattdessen gibt es eine befristete Übergangszahlung in der neuen Veräußerungsform „Netzbetreiberabnahme": einheitlich 5,2 ct/kWh (anzulegender Wert 6,2 ct minus 1,0 ct) für 36 Monate ab Inbetriebnahme, ab 01.08.2027 mit −1 % pro Halbjahr.
Die Übergangszahlung gilt gestaffelt: Inbetriebnahme 2027 → Anlagen unter 50 kW, 2028 → unter 25 kW, 2029 → unter 7 kW; ab 2030 entfällt sie ganz (volle Direktvermarktung). Die Bundesnetzagentur kann die Regelung bis Ende 2032 verlängern.
Die Vergütungsklassen ≤ 10 und ≤ 40 kW sowie der Volleinspeiser-Bonus entfallen für Neuanlagen komplett.
Neu: ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh für 48 Monate (§ 50c, Anlagen unter 25 kW in sonstiger Direktvermarktung).
Wichtig: Das ist noch kein beschlossenes Gesetz — Änderungen im Bundestagsverfahren sind möglich. Der Zeitdruck ist allerdings real, weil die EU-Beihilfegenehmigung für das aktuelle EEG Ende 2026 ausläuft.
Bestandsschutz für heutige Anlagen (§ 100 EEG)
Alle Anlagen, die bis zum 31.12.2026 in Betrieb gehen, behalten ihre Einspeisevergütung zu den bei Inbetriebnahme geltenden Sätzen für volle 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr. Wer jetzt investiert, sichert sich also die Planungssicherheit für zwei Jahrzehnte.
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Steuerliche Behandlung
Seit 2023 sind Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp einkommensteuerfrei. Du musst weder eine Gewerbeanmeldung vornehmen noch die Einnahmen in der Steuererklärung angeben. Das vereinfacht die Bürokratie erheblich. Details: Photovoltaik & Steuern 2026.
Fazit
Die Einspeisevergütung bleibt 2026 ein wichtiger Ertragsbaustein, aber der Eigenverbrauch ist klar wichtiger. Wer bis Ende 2026 seine Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich den bei Inbetriebnahme gültigen Satz für 20 Jahre – ein gewichtiges Argument für jetzt, falls die EEG-Novelle 2027 wie geplant kommt und Neuanlagen nur noch die befristete Übergangszahlung erhalten.
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Bei Teileinspeisung bis 10 kWp: 7,78 ct/kWh für Inbetriebnahmen vom 01.02. bis 31.07.2026, ab dem 01.08.2026 dann 7,70 ct/kWh. Für 10 bis 40 kWp sinkt der Satz von 6,73 auf 6,66 ct/kWh, bei Volleinspeisung bis 10 kWp von 12,34 auf 12,21 ct/kWh. Der bei Inbetriebnahme gültige Satz wird für 20 Jahre garantiert. Quelle: Bundesnetzagentur.
Lohnt sich Volleinspeisung oder Eigenverbrauch mehr?
Eigenverbrauch (Teileinspeisung) lohnt sich fast immer mehr. Der gesparte Netzstrom ist mit ca. 36 ct/kWh deutlich mehr wert als die Volleinspeisung mit 12,34 ct/kWh (ab 01.08.2026: 12,21 ct/kWh). Nur bei sehr großen Anlagen auf Gewerbedächern oder ohne eigenen Strombedarf kann Volleinspeisung sinnvoll sein.
Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?
Nein. Seit 2023 sind Einnahmen aus Photovoltaikanlagen bis 30 kWp komplett einkommensteuerfrei. Eine Gewerbeanmeldung ist ebenfalls nicht mehr notwendig.
Fällt die Einspeisevergütung 2027 weg?
Für Neuanlagen ab 2027: ja, so sieht es die am 29.07.2026 vom Kabinett beschlossene EEG-Novelle vor. Statt der festen 20-Jahres-Vergütung gibt es eine befristete Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für 36 Monate, danach Direktvermarktung. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen (ab September). Anlagen, die bis zum 31.12.2026 in Betrieb gehen, behalten ihre Vergütung für volle 20 Jahre.
Wie entwickelt sich die Einspeisevergütung weiter?
Die Sätze sinken halbjährlich um 1 %: Zum 1. August 2026 fällt die Teileinspeisung bis 10 kWp von 7,78 auf 7,70 ct/kWh. Der Satz, mit dem eine Anlage in Betrieb genommen wird, bleibt jedoch über die gesamte 20-jährige Vergütungsdauer konstant.