Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze und Entwicklung
Einspeisevergütung 2026: Aktuell 7,78 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp (ab 01.02.2026). Alle Sätze, Degression, Eigenverbrauch vs. Volleinspeisung und Zukunftsprognose inkl. EEG 2027.
Einspeisevergütung 2026: Aktuell 7,78 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp (ab 01.02.2026). Alle Sätze, Degression, Eigenverbrauch vs. Volleinspeisung und Zukunftsprognose inkl. EEG 2027.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Die Einspeisevergütung beträgt 2026 bei Teileinspeisung 7,78 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp und 6,73 ct/kWh für Anlagen von 10 bis 40 kWp. Bei Volleinspeisung sind es 12,34 ct/kWh bzw. 10,35 ct/kWh. Gültig für Anlagen, die zwischen 01.02.2026 und 31.07.2026 in Betrieb gehen. Die Vergütung wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert. Quelle: Bundesnetzagentur.
Lohnt sich Volleinspeisung oder Eigenverbrauch mehr?
Eigenverbrauch (Teileinspeisung) lohnt sich fast immer mehr. Der gesparte Netzstrom ist mit ca. 36 ct/kWh deutlich mehr wert als die Volleinspeisung mit 12,34 ct/kWh. Nur bei sehr großen Anlagen auf Gewerbedächern oder ohne eigenen Strombedarf kann Volleinspeisung sinnvoll sein.
Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?
Nein. Seit 2023 sind Einnahmen aus Photovoltaikanlagen bis 30 kWp komplett einkommensteuerfrei. Eine Gewerbeanmeldung ist ebenfalls nicht mehr notwendig.
Fällt die Einspeisevergütung 2027 weg?
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf vorgelegt, nach dem neue PV-Anlagen bis 25 kWp ab dem 1.1.2027 keine gesetzlich garantierte Einspeisevergütung mehr erhalten sollen. Der Entwurf ist noch nicht verabschiedet. Bestandsanlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen, behalten ihre Vergütung für 20 Jahre.
Wie entwickelt sich die Einspeisevergütung weiter?
Die Sätze sinken halbjährlich um 1 %. Die nächste Reduzierung ist für den 1. August 2026 vorgesehen. Der Satz, mit dem eine Anlage in Betrieb genommen wird, bleibt jedoch über die gesamte 20-jährige Vergütungsdauer konstant.