Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze und Entwicklung
Einspeisevergütung 2026: Aktuell 7,78 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp (ab 01.02.2026). Alle Sätze, Degression, Eigenverbrauch vs. Volleinspeisung und Zukunftsprognose inkl. EEG 2027.
Einspeisevergütung 2026: Was bekommst du für deinen Solarstrom?
Die Einspeisevergütung ist die gesetzlich garantierte Vergütung, die du für Solarstrom erhältst, den du ins öffentliche Stromnetz einspeist. Sie wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und für 20 Jahre ab Inbetriebnahme festgeschrieben.
Teileinspeisung (Überschusseinspeisung) bedeutet: Du verbrauchst einen Teil des Stroms selbst und speist den Rest ein. Das ist das Standardmodell für Eigenheimbesitzer.
Volleinspeisung bedeutet: Du speist den gesamten erzeugten Strom ins Netz ein und beziehst deinen Haushaltsstrom weiterhin vom Versorger. Die Vergütung ist höher, aber du profitierst nicht vom günstigeren Eigenverbrauch.
Teileinspeisung vs. Volleinspeisung: Was lohnt sich mehr?
Ergebnis: Teileinspeisung mit Eigenverbrauch ist fast immer die bessere Wahl, da der gesparte Netzstrom (36 ct/kWh) deutlich mehr wert ist als die Einspeisevergütung (7,78 ct/kWh). Eine ausführliche Gegenüberstellung beider Modelle findest du im Ratgeber Teileinspeisung vs. Volleinspeisung.
Degression: Wie entwickelt sich die Vergütung?
Die Einspeisevergütung sinkt halbjährlich um 1 %. Die nächste Reduzierung erfolgt am 1. August 2026. Das bedeutet:
Wer seine Anlage früher in Betrieb nimmt, sichert sich höhere Vergütungssätze für 20 Jahre
Die Vergütung für neue Anlagen wird kontinuierlich sinken
Je länger du wartest, desto weniger Vergütung bekommst du
Entwicklung der Einspeisevergütung (Tabelle)
Nach der EEG-Novelle 2023 wurde die Vergütung zunächst auf 8,20 ct/kWh angehoben und fixiert. Seit dem 1. Februar 2024 sinkt sie wieder halbjährlich um 1 %. Die Entwicklung der Vergütung für Teileinspeisung (Anlagen bis 10 kWp):
Inbetriebnahme ab
Teileinspeisung (≤ 10 kWp)
30.07.2022 (EEG 2023)
8,20 ct/kWh
01.02.2024
8,11 ct/kWh
01.08.2024
8,03 ct/kWh
01.02.2025
7,94 ct/kWh
01.08.2025
7,86 ct/kWh
01.02.2026 (aktuell)
7,78 ct/kWh
01.08.2026 (geplant)
7,71 ct/kWh
Zur Einordnung: In den Anfangsjahren des EEG (2004) lag die Einspeisevergütung noch bei über 50 ct/kWh. Der starke Rückgang spiegelt die enorm gesunkenen Anlagenkosten wider – heute lohnt sich Photovoltaik vor allem über den Eigenverbrauch, nicht mehr über die Einspeisung. Wichtig: Der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige Satz bleibt 20 Jahre garantiert.
EEG 2027: Wegfall der Einspeisevergütung geplant
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf zur EEG-Reform 2027 vorgelegt. Kernpunkt: Für neue PV-Anlagen bis 25 kWp, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen, soll es keine gesetzlich garantierte Einspeisevergütung mehr geben. Stattdessen sollen Betreiber ihren Strom zu Marktpreisen vermarkten.
Wichtig: Das ist bisher nur ein Arbeitsentwurf, noch kein verabschiedetes Gesetz. Eine endgültige Entscheidung wird im Lauf von 2026 erwartet.
Bestandsschutz für heutige Anlagen
Alle Anlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen, erhalten ihre Einspeisevergütung zu den heute geltenden Sätzen für 20 Jahre garantiert. Wer jetzt investiert, sichert sich also die Planungssicherheit für zwei Jahrzehnte.
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Steuerliche Behandlung
Seit 2023 sind Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp einkommensteuerfrei. Du musst weder eine Gewerbeanmeldung vornehmen noch die Einnahmen in der Steuererklärung angeben. Das vereinfacht die Bürokratie erheblich. Details: Photovoltaik & Steuern 2026.
Fazit
Die Einspeisevergütung bleibt 2026 ein wichtiger Ertragsbaustein, aber der Eigenverbrauch ist klar wichtiger. Wer bis Ende 2026 seine Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich die heutigen Sätze für 20 Jahre – ein gewichtiges Argument für jetzt, falls der EEG-2027-Entwurf wie geplant umgesetzt wird.
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Die Einspeisevergütung beträgt 2026 bei Teileinspeisung 7,78 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp und 6,73 ct/kWh für Anlagen von 10 bis 40 kWp. Bei Volleinspeisung sind es 12,34 ct/kWh bzw. 10,35 ct/kWh. Gültig für Anlagen, die zwischen 01.02.2026 und 31.07.2026 in Betrieb gehen. Die Vergütung wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert. Quelle: Bundesnetzagentur.
Lohnt sich Volleinspeisung oder Eigenverbrauch mehr?
Eigenverbrauch (Teileinspeisung) lohnt sich fast immer mehr. Der gesparte Netzstrom ist mit ca. 36 ct/kWh deutlich mehr wert als die Volleinspeisung mit 12,34 ct/kWh. Nur bei sehr großen Anlagen auf Gewerbedächern oder ohne eigenen Strombedarf kann Volleinspeisung sinnvoll sein.
Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?
Nein. Seit 2023 sind Einnahmen aus Photovoltaikanlagen bis 30 kWp komplett einkommensteuerfrei. Eine Gewerbeanmeldung ist ebenfalls nicht mehr notwendig.
Fällt die Einspeisevergütung 2027 weg?
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf vorgelegt, nach dem neue PV-Anlagen bis 25 kWp ab dem 1.1.2027 keine gesetzlich garantierte Einspeisevergütung mehr erhalten sollen. Der Entwurf ist noch nicht verabschiedet. Bestandsanlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen, behalten ihre Vergütung für 20 Jahre.
Wie entwickelt sich die Einspeisevergütung weiter?
Die Sätze sinken halbjährlich um 1 %. Die nächste Reduzierung ist für den 1. August 2026 vorgesehen. Der Satz, mit dem eine Anlage in Betrieb genommen wird, bleibt jedoch über die gesamte 20-jährige Vergütungsdauer konstant.