Einspeisevergütung seit 2000: Die komplette Entwicklung in einer Tabelle

Von 50,62 ct (2000) über 57,40 ct (2004) bis 7,70 ct (August 2026): die komplette Entwicklung der EEG-Einspeisevergütung für Dach-PV als Tabelle – mit Erklärung aller Knicke.

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Die Einspeisevergütung im Zeitraffer

Kaum ein Wert erzählt die Geschichte der deutschen Energiewende so kompakt wie die Einspeisevergütung: Von über 57 Cent pro Kilowattstunde (2004) ging es auf 7,70 Cent (August 2026) – während die Anlagenpreise um über 90 % fielen. Diese Referenztabelle zeigt alle Sätze für kleine Dachanlagen seit dem Jahr 2000, mit den Gesetzesänderungen, die die Knicke erklären.

Wichtig zum Verständnis: Der Satz, mit dem eine Anlage in Betrieb geht, gilt 20 Jahre plus Rest des Inbetriebnahmejahres. Eine 2012er-Anlage bekommt also noch heute ihre damaligen ~19,5 ct – die Tabelle zeigt jeweils den Satz für Neuanlagen zum Stichtag.

Komplette Tabelle: Teileinspeisung, kleine Dachanlagen

Bezugsgröße: kleinste Dachanlagen-Klasse des jeweiligen EEG (bis 2012: ≤ 30 kW, danach ≤ 10 kW).

Gültig abVergütungRegime / Anlass
01.04.200050,62 ct/kWhEEG 2000 (99 Pfennig) – Startschuss
01.08.200457,40 ct/kWhEEG 2004: Dach-Bonus, Höchststand
01.01.200943,01 ct/kWhEEG 2009, Beginn stärkerer Degression
01.01.201039,14 ct/kWh
01.07.201034,05 ct/kWhunterjährige Sonderkürzung
01.01.201128,74 ct/kWh
01.01.201224,43 ct/kWh
01.04.201219,50 ct/kWhPV-Novelle 2012: neue Klasse ≤ 10 kW, monatliche Degression („atmender Deckel")
01.01.201317,02 ct/kWh
01.01.201413,68 ct/kWh
01.08.201412,75 ct/kWhEEG 2014
01.01.201612,31 ct/kWhZubau schwach → Degression fast null
01.01.201812,20 ct/kWh
01.01.201911,47 ct/kWh
01.01.20209,87 ct/kWh
01.01.20218,16 ct/kWhEEG 2021
Juli 20226,23 ct/kWhTiefpunkt vor der EEG-2023-Reform
30.07.20228,20 ct/kWhEEG 2023: Anhebung, Degression bis 2024 ausgesetzt
01.02.20248,11 ct/kWhStart halbjährliche Degression −1 %
01.08.20248,03 ct/kWh
01.02.20257,94 ct/kWh
01.08.20257,86 ct/kWh
01.02.20267,78 ct/kWh
01.08.20267,70 ct/kWhaktuelle Periode (rechnerisch; amtliche BNetzA-Werte jeweils kurz vor Stichtag)

Quelle der historischen Sätze: Bundesnetzagentur (EEG-Fördersätze und Archiv) sowie Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV).

Volleinspeisung: der zweite Satz seit 2023

Seit dem EEG 2023 gibt es für Anlagen, die ihren gesamten Strom einspeisen, einen höheren Satz (Teil- vs. Volleinspeisung im Vergleich):

Gültig abVolleinspeisung ≤ 10 kWp
30.07.202213,00 ct/kWh
01.02.202412,87 ct/kWh
01.08.202412,73 ct/kWh
01.02.202512,60 ct/kWh
01.08.202512,47 ct/kWh
01.02.202612,34 ct/kWh
01.08.202612,21 ct/kWh

Warum die Vergütung so stark gefallen ist

Die Degression war von Anfang an eingebaut: Die Vergütung sollte die Kosten decken, solange PV teuer war, und mit sinkenden Preisen mitfallen. Genau das ist passiert – schlüsselfertige Anlagen kosteten 2006 über 5.000 €/kWp, heute rund 1.000–1.500 €/kWp. Eine Anlage rechnet sich 2026 deshalb ähnlich gut wie damals, nur über einen anderen Hebel: nicht mehr über die Einspeisung, sondern über den Eigenverbrauch – jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom für rund 36 ct.

Die drei großen Knicke der Geschichte:
  1. 2012: Nach dem Rekordzubau 2010–2012 kappte die PV-Novelle die Sätze fast um die Hälfte und führte monatliche Degression ein – der Markt brach jahrelang ein.
  2. 2022: Am Tiefpunkt (6,23 ct) drehte das EEG 2023 erstmals wieder nach oben (8,20 ct) und schuf den Volleinspeise-Bonus.
  3. 2027 (geplant): Die EEG-Novelle will die feste Vergütung für Neuanlagen durch eine Übergangszahlung (ca. 5,2 ct für 36 Monate) und anschließende Direktvermarktung ersetzen. Wer bis Ende 2026 in Betrieb geht, sichert sich den klassischen Mechanismus für 20 Jahre.

Wie geht es weiter?

Bis mindestens Ende 2026 läuft die halbjährliche 1-%-Degression regulär weiter (nächster Stichtag: 01.02.2027, sofern die EEG-Novelle nichts anderes bestimmt). Alle aktuellen Sätze und Prognosen: Einspeisevergütung 2026.

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Häufige Fragen

Wie hoch war die Einspeisevergütung am Anfang?
Das EEG 2000 startete mit 50,62 ct/kWh (99 Pfennig). Den Höchststand erreichte die Vergütung 2004 mit 57,40 ct/kWh für kleine Dachanlagen – mehr als das Siebenfache des heutigen Satzes. Damals kostete eine Anlage allerdings auch über 5.000 € pro kWp.
Warum ist die Einspeisevergütung so stark gesunken?
Die Degression ist gewollt: Die Vergütung sollte mit den Anlagenpreisen mitsinken. PV-Anlagen wurden seit 2006 um über 90 % günstiger – entsprechend fiel die Vergütung von 57,40 ct (2004) über 19,50 ct (2012) und 6,23 ct (Tiefpunkt Juli 2022) auf heute 7,70 ct. Die Wirtschaftlichkeit trägt inzwischen der Eigenverbrauch statt der Einspeisung.
Behalte ich meinen Satz, wenn die Vergütung weiter sinkt?
Ja. Der Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist für 20 Jahre plus Rest des Inbetriebnahmejahres gesetzlich garantiert. Spätere Absenkungen betreffen nur Neuanlagen. Auch der aktuelle EEG-Novellen-Entwurf tastet diesen Bestandsschutz nicht an.
Gab es auch schon Erhöhungen der Einspeisevergütung?
Ja, zweimal deutlich: 2004 (EEG-Novelle, von ~50 auf 57,40 ct) und zuletzt am 30.07.2022, als das EEG 2023 den Satz vom Tiefpunkt 6,23 ct auf 8,20 ct anhob, die Degression bis 2024 aussetzte und den Volleinspeise-Bonus (damals 13,00 ct) einführte.
Wann sinkt die Einspeisevergütung das nächste Mal?
Regulär zum 01.02.2027 um ein weiteres Prozent (auf dann rechnerisch ca. 7,62 ct). Ob es dazu kommt, hängt von der EEG-Novelle ab, die für Neuanlagen ab 2027 stattdessen eine Übergangszahlung von rund 5,2 ct/kWh vorsieht. Bestandsanlagen sind in beiden Fällen nicht betroffen.

Weitere Themen: Tarifcheck, Solar-Rechner, Förderung 2026.


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