Einspeisevergütung sinkt am 01.08.2026 – jetzt 7,78 ct/kWh sichern

Am 01.08.2026 sinkt die Einspeisevergütung um 1 %. Wer bis 31.07.2026 in Betrieb geht, sichert sich 7,78 ct/kWh für 20 Jahre. Was du jetzt tun solltest.

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Stichtag 01.08.2026: Die Einspeisevergütung wird abgesenkt

Zum 1. August 2026 reduziert die Bundesnetzagentur die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen um 1 % – wie gesetzlich geregelt halbjährlich. Wer bis zum 31.07.2026 seine Anlage offiziell in Betrieb nimmt, sichert sich die aktuellen Sätze für die vollen 20 Jahre Vergütungsdauer.

Die wichtigsten Fakten:

Quelle: Bundesnetzagentur – EEG-Fördersätze

Was genau ändert sich am 01.08.2026?

Die Bundesnetzagentur senkt turnusmäßig alle sechs Monate die Einspeisevergütung um 1 %. Die vorherige Absenkung war zum 01.02.2026.

Aktuell gültige Sätze (01.02.–31.07.2026)

AnlagengrößeTeileinspeisungVolleinspeisung
Bis 10 kWp7,78 ct/kWh12,34 ct/kWh
10–40 kWp6,73 ct/kWh10,35 ct/kWh
40–100 kWp5,50 ct/kWh10,35 ct/kWh

Voraussichtliche Sätze ab 01.08.2026 (–1 %)

AnlagengrößeTeileinspeisungVolleinspeisung
Bis 10 kWpca. 7,70 ct/kWhca. 12,22 ct/kWh
10–40 kWpca. 6,66 ct/kWhca. 10,25 ct/kWh
40–100 kWpca. 5,45 ct/kWhca. 10,25 ct/kWh

Die exakten Werte werden Ende Juli von der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Wie viel Geld verliert man durchs Warten?

Rechenbeispiel: 10-kWp-Anlage, 9.500 kWh Jahresproduktion, 70 % Einspeisung Inbetriebnahme bis 31.07.2026 (7,78 ct/kWh): Inbetriebnahme ab 01.08.2026 (ca. 7,70 ct/kWh): Differenz: ca. 100 € über 20 Jahre – bei einer 10-kWp-Anlage.

Klingt wenig? Stimmt. Die einzelne Absenkung ist nicht dramatisch. Der wichtige Punkt ist ein anderer:

Das viel größere Risiko: EEG-Reform 2027

Der Bundeswirtschaftsministerium-Entwurf für das EEG 2027 sieht vor, dass die Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen bis 25 kWp ab 01.01.2027 komplett wegfällt. Für eine typische 10-kWp-Anlage würde das bedeuten:

InbetriebnahmeEinspeisevergütung über 20 Jahre
Juli 2026ca. 10.340 €
ab 01.08.2026ca. 10.241 € (–100 €)
ab 01.01.20270 € (wenn Reform kommt)

Wer die 20-jährige Bestandsschutz-Garantie noch greifen lassen will, muss bis 31.12.2026 in Betrieb sein.

Details: PV-Anlage 2026 kaufen oder warten? · EEG 2027 Änderungen

Was heißt "bis zum 31.07.2026 in Betrieb nehmen"?

"In Betrieb genommen" bedeutet konkret:

Das Vertragsdatum ist nicht ausschlaggebend – es zählt der tatsächliche Inbetriebnahme-Zeitpunkt.

Realistischer Zeitplan für Inbetriebnahme bis Ende Juli 2026

Heute ist der 23. April 2026. Das sind noch knapp 100 Tage bis zum 31.07.2026. Typischer Ablauf:

SchrittDauer
Angebote vergleichen, Entscheidung1–3 Wochen
Auftragserteilung, Planung1–2 Wochen
Materialbestellung, Wartezeit2–4 Wochen
Installation (1–3 Tage)1 Woche
Netzanschluss durch Netzbetreiber2–6 Wochen
MaStR-Anmeldungsofort nach Inbetriebnahme
Gesamtdauertypisch 8–16 Wochen
Fazit: Wer jetzt im April/Mai 2026 einen Tarifcheck startet, hat realistische Chancen, bis Ende Juli in Betrieb zu gehen. Wer bis Juni wartet, läuft in Zeitnot. Je später du anfängst, desto schwieriger wird die Einhaltung des Stichtags. Fachbetriebe werden Ende Juli 2026 voll ausgelastet sein.

Was du jetzt konkret tun solltest

  1. Tarifcheck starten – in 2 Minuten mehrere Angebote regionaler Fachbetriebe einholen
  2. Ersparnis berechnen – individuelle Kalkulation prüfen
  3. Ausschreibung an 3+ Anbieter – Preisunterschiede beachten (oft 4.000–7.000 € bei 10 kWp)
  4. Vertragsentscheidung bis Mai/Juni 2026
  5. Inbetriebnahme bis 31.07.2026 – dann ist der Bestandsschutz sicher

Fazit

Die Absenkung am 01.08.2026 ist für sich allein genommen nicht dramatisch (ca. 100 € über 20 Jahre bei 10 kWp). Viel wichtiger ist:

Wer noch 2026 in Betrieb geht, sichert sich:

Die 01.08.2026-Absenkung ist ein guter Anlass, jetzt zu handeln – nicht wegen der 100 €, sondern wegen des viel größeren Risikos durch die geplante EEG-2027-Reform.

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Häufige Fragen

Wann wird die Einspeisevergütung als Nächstes gesenkt?
Zum 01.08.2026 – wie gesetzlich alle 6 Monate geregelt. Die Bundesnetzagentur senkt die Sätze turnusmäßig um 1 %. Wer vorher in Betrieb geht, sichert sich die aktuellen Werte (7,78 ct/kWh bis 10 kWp Teileinspeisung) für 20 Jahre garantiert.
Wie hoch wird die Einspeisevergütung ab 01.08.2026?
Voraussichtlich ca. 7,70 ct/kWh für Teileinspeisung bis 10 kWp (aktuell 7,78 ct/kWh). Die exakten Werte werden Ende Juli 2026 von der Bundesnetzagentur offiziell bekannt gegeben. Für größere Anlagen gelten entsprechend reduzierte Sätze.
Wie viel spare ich, wenn ich vor dem Stichtag in Betrieb gehe?
Bei einer 10-kWp-Anlage mit 70 % Einspeisung und 9.500 kWh Jahresertrag: ca. 100 € über die 20-jährige Vergütungsdauer. Die eigentlich kritische Frage ist aber nicht die einzelne Absenkung, sondern die geplante EEG-Reform 2027, die die Einspeisevergütung für neue Anlagen komplett streichen könnte.
Was zählt als "Inbetriebnahme" für den Bestandsschutz?
Der Tag, an dem die Anlage offiziell in Betrieb genommen wird: montiert, ans Netz angeschlossen, Zähler installiert. Nicht der Vertragsabschluss oder das Auftragsdatum. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen.
Schaffe ich es, bis 31.07.2026 noch in Betrieb zu gehen?
Wer jetzt (Ende April/Mai 2026) mit dem Angebotsvergleich startet, hat realistische Chancen. Typisch dauert der komplette Prozess 8–16 Wochen: Angebotsvergleich, Entscheidung, Installation, Netzanschluss durch den Netzbetreiber. Wer bis Juni wartet, läuft in Zeitnot.
Gilt der Bestandsschutz wirklich 20 Jahre?
Ja. Die Einspeisevergütung, mit der eine Anlage in Betrieb geht, ist für 20 Jahre gesetzlich garantiert – unabhängig von späteren Absenkungen oder Gesetzesreformen. Das ist der zentrale Vorteil, der auch bei Wegfall der Vergütung ab 2027 für Bestandsanlagen erhalten bleibt.

Weitere Themen: Tarifcheck, Solar-Rechner, Förderung 2026.


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