Einspeisevergütung sinkt am 01.08.2026 – jetzt 7,78 ct/kWh sichern
Am 01.08.2026 sinkt die Einspeisevergütung um 1 %. Wer bis 31.07.2026 in Betrieb geht, sichert sich 7,78 ct/kWh für 20 Jahre. Was du jetzt tun solltest.
Am 01.08.2026 sinkt die Einspeisevergütung um 1 %. Wer bis 31.07.2026 in Betrieb geht, sichert sich 7,78 ct/kWh für 20 Jahre. Was du jetzt tun solltest.
Häufige Fragen
Wann wird die Einspeisevergütung als Nächstes gesenkt?
Zum 01.08.2026 – wie gesetzlich alle 6 Monate geregelt. Die Bundesnetzagentur senkt die Sätze turnusmäßig um 1 %. Wer vorher in Betrieb geht, sichert sich die aktuellen Werte (7,78 ct/kWh bis 10 kWp Teileinspeisung) für 20 Jahre garantiert.
Wie hoch wird die Einspeisevergütung ab 01.08.2026?
Voraussichtlich ca. 7,70 ct/kWh für Teileinspeisung bis 10 kWp (aktuell 7,78 ct/kWh). Die exakten Werte werden Ende Juli 2026 von der Bundesnetzagentur offiziell bekannt gegeben. Für größere Anlagen gelten entsprechend reduzierte Sätze.
Wie viel spare ich, wenn ich vor dem Stichtag in Betrieb gehe?
Bei einer 10-kWp-Anlage mit 70 % Einspeisung und 9.500 kWh Jahresertrag: ca. 100 € über die 20-jährige Vergütungsdauer. Die eigentlich kritische Frage ist aber nicht die einzelne Absenkung, sondern die geplante EEG-Reform 2027, die die Einspeisevergütung für neue Anlagen komplett streichen könnte.
Was zählt als "Inbetriebnahme" für den Bestandsschutz?
Der Tag, an dem die Anlage offiziell in Betrieb genommen wird: montiert, ans Netz angeschlossen, Zähler installiert. Nicht der Vertragsabschluss oder das Auftragsdatum. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen.
Schaffe ich es, bis 31.07.2026 noch in Betrieb zu gehen?
Wer jetzt (Ende April/Mai 2026) mit dem Angebotsvergleich startet, hat realistische Chancen. Typisch dauert der komplette Prozess 8–16 Wochen: Angebotsvergleich, Entscheidung, Installation, Netzanschluss durch den Netzbetreiber. Wer bis Juni wartet, läuft in Zeitnot.
Gilt der Bestandsschutz wirklich 20 Jahre?
Ja. Die Einspeisevergütung, mit der eine Anlage in Betrieb geht, ist für 20 Jahre gesetzlich garantiert – unabhängig von späteren Absenkungen oder Gesetzesreformen. Das ist der zentrale Vorteil, der auch bei Wegfall der Vergütung ab 2027 für Bestandsanlagen erhalten bleibt.