Geprüft am 03. Oktober 2026
Photovoltaik 2027: 5,2 ct/kWh für 36 Monate statt 20 Jahre fester Vergütung. Was das für die Rendite bedeutet und wie du richtig planst.
Ja, aber aus einem anderen Grund als bisher. Ab 2027 fällt die feste 20-Jahres-Vergütung für Neuanlagen weg, es bleiben 5,2 ct/kWh für 36 Monate, danach Direktvermarktung. Damit verliert der eingespeiste Überschuss an Wert, während der selbst genutzte Strom unverändert 35 bis 40 ct/kWh ersetzt. Eine Anlage, die auf hohen Eigenverbrauch ausgelegt ist, rechnet sich 2027 fast genauso gut wie 2026. Eine Anlage, die vor allem einspeist, deutlich schlechter.
Konkret heißt das: Die Frage lautet 2027 nicht mehr "Wie groß darf das Dach werden?", sondern "Wie viel Strom kann ich selbst nutzen?". Speicher, Wärmepumpe und Wallbox werden damit von der Kür zur Pflicht.
Fünf Punkte sind für Hausbesitzer relevant:
| Thema | Bis 31.12.2026 | Ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| Einspeisevergütung | 7,70 ct/kWh, 20 Jahre fest | 5,2 ct/kWh, 36 Monate |
| Danach | Vergütung läuft weiter | Direktvermarktung |
| Volleinspeiser-Bonus | 12,22 ct/kWh | entfällt für Neuanlagen |
| Leistungsklassen | bis 10 und bis 40 kW | Einheitssatz |
| Umsatzsteuer | 0 % auf Anlage und Montage | 0 %, unverändert |
Dazu kommt ein Punkt, der noch offen ist: Der Regierungsentwurf sieht für Dachanlagen unter 100 kW eine dauerhafte Begrenzung der Einspeiseleistung auf 50 % vor. Der Bundesrat hat am 25.09.2026 die Streichung gefordert, die Bundesregierung hat das am 02.10.2026 abgelehnt. Entschieden wird das im parlamentarischen Verfahren. Alle Details dazu stehen im Ratgeber EEG-Novelle 2027.
Wichtig für die Einordnung: Die Novelle ist zum Stand 3. Oktober 2026 noch nicht verabschiedet. Kabinettsbeschluss war am 29.07.2026, die erste Lesung im Bundestag am 24.09.2026, die Verabschiedung wird für Oktober erwartet, weil die EU-Beihilfegenehmigung für zentrale EEG-Regelungen Ende 2026 ausläuft.
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Für die ersten Jahre ja, aber der Zugang wird jährlich enger. Die Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh gilt nach dem Entwurf gestaffelt nach Inbetriebnahmejahr und Anlagengröße:
| Inbetriebnahme | Übergangszahlung für Anlagen |
|---|---|
| 2027 | unter 50 kW |
| 2028 | unter 25 kW |
| 2029 | unter 7 kW |
| ab 2030 | keine, volle Direktvermarktung |
Eine normale Einfamilienhausanlage mit 8 bis 15 kWp fällt 2027 und 2028 also noch unter die Übergangszahlung. Ab dem 01.08.2027 sinkt der Satz um 1 % pro Halbjahr. Steckersolargeräte, also Balkonkraftwerke, sind von den Neuregelungen ausgenommen.
Bei den Preisen deutet nichts auf einen Sprung hin. Eine 10-kWp-Anlage liegt schlüsselfertig bei 11.000 bis 16.000 €, mit 10-kWh-Speicher bei 17.000 bis 24.000 €. Die Modulpreise sind seit 2023 auf niedrigem Niveau, der größere Kostenblock ist die Montage, und dort wirken Lohnkosten eher preissteigernd.
Ein Effekt der Novelle könnte die Preise sogar drücken: Wenn die Nachfrage nach dem Jahresendschub 2026 im ersten Quartal 2027 einbricht, haben Fachbetriebe freie Kapazitäten. Wer auf Preise statt auf Vergütung optimiert, kann im Frühjahr 2027 gut verhandeln. Was der Wegfall der Vergütung an Rendite kostet, holt ein Preisnachlass von 10 % aber nur teilweise zurück. Rechne es im Ersparnisrechner für dein Dach durch.
Die drei Förderebenen bleiben 2027 bestehen, nur die Einspeisevergütung ändert sich. Im Einzelnen:
Eine Besonderheit für 2027: Weil die Einspeisung an Wert verliert, werden Speicherzuschüsse relativ wichtiger. Prüfe Landesprogramme vor der Auftragsvergabe, viele verlangen die Antragstellung vor Beginn der Maßnahme.
Vier Entscheidungen fallen anders aus als 2026:
1. Speicher wird zur Regel. Bei 5,2 ct Einspeisung statt 7,70 ct steigt der Wert jeder selbst genutzten Kilowattstunde relativ. Ein Speicher, der den Eigenverbrauch von 30 auf 65 % hebt, bringt bei 10 kWp rund 1.300 kWh mehr Eigenverbrauch pro Jahr, also etwa 450 bis 500 € Ersparnis statt 68 € Einspeiseerlös.
2. Anlagengröße am Verbrauch ausrichten, nicht am Dach. Die alte Regel "so viel wie draufpasst" galt, weil jede eingespeiste Kilowattstunde 20 Jahre lang vergütet wurde. Für Anlagen ab 2027 gilt eher: Verbrauch plus Reserve für Wärmepumpe und E-Auto.
3. Verbraucher einplanen, nicht nachrüsten. Wärmepumpe und Überschussladen heben den Eigenverbrauch stärker als jeder Speicher. Wer beides in den nächsten Jahren plant, darf die Anlage entsprechend größer auslegen.
4. Smart Meter mitdenken. Für die Direktvermarktung ist ein intelligentes Messsystem Voraussetzung, und es hebt zugleich die 60-%-Einspeisebegrenzung des Solarspitzengesetzes auf. Mehr dazu im Ratgeber Smart Meter Pflicht.
Wenn die Inbetriebnahme bis zum 31.12.2026 realistisch zu schaffen ist, lohnt die Eile: 20 Jahre feste Vergütung sind planbarer als 36 Monate Übergangszahlung plus Marktpreis. Bei 10 kWp und 70 % Einspeisung liegt der Unterschied über die Laufzeit im mittleren vierstelligen Bereich.
Realistisch sind zwischen Anfrage und Inbetriebnahme 8 bis 20 Wochen, der häufigste Engpass ist die Inbetriebsetzung durch den Netzbetreiber. Was dafür jetzt noch geht, steht in der Checkliste Inbetriebnahme bis 31.12.2026.
Wenn es für 2026 nicht mehr reicht, ist Warten kein Fehler. Dann planst du von Anfang an auf Eigenverbrauch und nutzt die ruhigere Marktlage im ersten Halbjahr 2027 für bessere Preise.
Nichts. Anlagen, die bis zum 31.12.2026 in Betrieb gegangen sind, behalten ihre Vergütung zu den bei Inbetriebnahme geltenden Konditionen für volle 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr. Das steht in den Übergangsbestimmungen des Entwurfs (§ 100 EEG) und war in allen bisherigen Fassungen enthalten.
Auch der Nullsteuersatz, die Steuerfreiheit der Einnahmen bis 30 kWp und die Umsatzsteuerbefreiung als Kleinunternehmer bleiben unverändert. Einzelheiten im Ratgeber Photovoltaik und Steuern.
Fazit: Photovoltaik bleibt 2027 wirtschaftlich, der Hebel verschiebt sich aber vom Einspeiseerlös zum Eigenverbrauch. Wer bis Ende 2026 in Betrieb geht, nimmt die alte Vergütung mit. Wer 2027 baut, sollte Speicher, Wärmepumpe und Ladepunkt von Anfang an mitplanen und die Anlage am eigenen Verbrauch ausrichten statt an der Dachfläche.
Häufige Fragen
Nach dem Entwurf 5,2 ct/kWh für 36 Monate ab Inbetriebnahme: 6,2 ct/kWh anzulegender Wert minus 1,0 ct Abschlag. Ab dem 01.08.2027 sinkt der Satz um 1 % pro Halbjahr. Nach den 36 Monaten folgt die Direktvermarktung, für Anlagen unter 25 kW mit einem Bonus von 1,5 ct/kWh für 48 Monate.
Nein, der Zugang ist nach Inbetriebnahmejahr und Größe gestaffelt: 2027 für Anlagen unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029 unter 7 kW, ab 2030 gar nicht mehr. Eine normale Einfamilienhausanlage mit 8 bis 15 kWp fällt 2027 und 2028 noch darunter. Balkonkraftwerke sind von den Neuregelungen ausgenommen.
Ein Preissprung ist nicht zu erwarten, eine 10-kWp-Anlage liegt schlüsselfertig bei 11.000 bis 16.000 €. Möglich ist aber, dass die Nachfrage nach dem Jahresendschub 2026 im ersten Quartal 2027 einbricht und Fachbetriebe dann Kapazität frei haben. Ein Preisnachlass holt den Vergütungsverlust allerdings nur teilweise zurück.
Nein. Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2026 behalten ihre Einspeisevergütung zu den bei Inbetriebnahme geltenden Konditionen für volle 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr, geregelt in den Übergangsbestimmungen (§ 100 EEG). Auch Nullsteuersatz und Steuerfreiheit der Einnahmen bis 30 kWp bleiben unverändert.
Ja, auf drei Ebenen: der Nullsteuersatz von 0 % Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 3 UStG gilt unbefristet weiter, der KfW-Kredit 270 läuft weiter (aktuell 4,64 % effektiv, Stand 29.09.2026), und Länder und Kommunen fördern vor allem Speicher und Balkonkraftwerke. Mehrere Programme starten zum 01.01.2027 neu.
Weitere Themen: Solar-Angebote, Solar-Rechner, Förderung 2026.
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Andreas Mali
Gründer & Redaktion PhotovoltaikGenie
Andreas Mali ist Gründer von PhotovoltaikGenie und recherchiert Förderprogramme, Einspeisevergütung und Marktpreise fortlaufend aus Primärquellen (Bundesnetzagentur, KfW, Landesförderbanken). Mehr über uns & unsere Methodik
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