Geprüft am 02. Oktober 2026
Alle aktuellen Förderprogramme für Solaranlagen und Speicher in Berlin, Stand 2026. Berlin hat durchschnittlich 1650 Sonnenstunden pro Jahr bei 950 kWh/kWp spezifischem Ertrag.
Ja. Berlin hat sein Förderprogramm „SolarPLUS" zum 8. Januar 2026 neu aufgelegt, es läuft bis zum 31.12.2026. Gefördert wird mit einer Pauschale von 250 € pro kWp (abgerundet, max. 4.750 € ab 19 kWp). Voraussetzung ist ein Batteriespeicher. Zusätzlich gelten die bundesweiten Förderungen (Nullsteuersatz, KfW 270, Einspeisevergütung).
Berlin führt derzeit 3 aktive Programme für Photovoltaik und Speicher. Jeder Eintrag nennt Förderhöhe, Voraussetzungen und Status, geprüft am 2.10.2026.
Berlins Förderprogramm für Photovoltaikanlagen ist mit der Förderrichtlinie 2026 am 8. Januar 2026 neu gestartet und gilt bis zum 31.12.2026. Seit 2026 gibt es eine reine Leistungspauschale je kWp, ein Batteriespeicher ist Voraussetzung, seine Größe beeinflusst die Förderhöhe aber nicht mehr. Es gibt SolarPLUS S (Ein-/Zweifamilien- und Reihenhäuser) und SolarPLUS L (Mehrfamilien-, Gewerbe- und Nichtwohngebäude).
Förderhöhe: Pauschale 250 €/kWp (abgerundet), max. 4.750 € ab 19 kWp. Anlage mind. 2 kWp
Voraussetzungen:
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Berlin eine Solarpflicht: Bei Neubauten mit mehr als 50 m² Nutzfläche müssen mindestens 30 % der Bruttodachfläche mit Photovoltaik belegt werden, bei wesentlichen Umbauten des Dachs im Bestand mindestens 30 % der Nettodachfläche. Solarthermie erfüllt die Pflicht ebenfalls. Das ist eine Pflicht, keine Förderung.
Förderhöhe: Keine direkte Förderung (gesetzliche Pflicht)
Voraussetzungen:
Zusätzlich nutzbarer bundesweiter Förderkredit für PV-Anlagen und Speicher.
Förderhöhe: Kredit bis 100 % der Investitionskosten
Voraussetzungen:
Berlin ist ein Stadtstaat: Die Landesprogramme oben gelten zugleich stadtweit, separate Bezirks- oder Gemeindeprogramme gibt es darüber hinaus nicht (Stand 02.10.2026). Dazu kommen die bundesweiten Förderungen. Status und Quelle je Programm findest du im Förder-Atlas.
Quelle und Antragsweg je Programm: Förder-Atlas (Stand 02.10.2026).
Berlin gehört 2026 zu den wenigen Ländern mit einem laufenden Direktzuschuss für PV: SolarPLUS wurde Anfang 2026 mit vereinfachter Struktur und 13 Mio. € Volumen neu aufgelegt. Wichtig: Ein Batteriespeicher ist Fördervoraussetzung, und der Antrag muss vor Beauftragung gestellt werden. Die frühere Förderung für Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) ist mit der Richtlinie 2026 zum 8. Januar 2026 ausgelaufen. SolarPLUS fördert seitdem nur noch Dachanlagen mit Speicher. Dazu kommt seit 2023 die Solarpflicht des Berliner Solargesetzes für Neubauten und größere Dachumbauten. Offen ist, wie es 2027 weitergeht: Die geltende Richtlinie ist bis zum 31.12.2026 befristet, im Haushaltsentwurf des Senats sind für 2027 weiter Mittel eingeplant, eine Nachfolge-Richtlinie hat die IBB aber noch nicht veröffentlicht (Stand 03.10.2026). Wer die Förderung sicher mitnehmen will, sollte den Antrag deshalb noch 2026 stellen, das deckt sich mit dem Stichtag der Einspeisevergütung am 31.12.2026.
Mit rund 1.650 Sonnenstunden pro Jahr und etwa 950 kWh Ertrag je kWp liegt Berlin im guten deutschen Mittelfeld. Eine 10-kWp-Anlage erzeugt hier rechnerisch rund 9.500 kWh pro Jahr. Durch das laufende SolarPLUS-Programm sind die Startkosten in Berlin derzeit zusätzlich gedämpft.
Häufige Fragen zur PV-Förderung in Berlin
SolarPLUS zahlt 2026 eine Leistungspauschale von 250 € pro kWp (abgerundet), maximal 4.750 € ab 19 kWp, die Anlage muss mindestens 2 kWp haben. Ein Batteriespeicher ist Pflicht, seine Größe beeinflusst die Förderhöhe aber nicht mehr. Der Antrag wird vor Beauftragung über die IBB Business Team GmbH gestellt.
Nein. Das SolarPLUS-Modul für Steckersolargeräte wurde mit der Förderrichtlinie 2026 zum 8. Januar 2026 eingestellt, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Balkonkraftwerke profitieren aber weiter vom Nullsteuersatz (0 % MwSt) und von der vereinfachten Anmeldung im Marktstammdatenregister.
Ja. Nach dem Berliner Solargesetz müssen seit dem 1. Januar 2023 Neubauten mit mehr als 50 m² Nutzfläche mindestens 30 % der Bruttodachfläche mit Photovoltaik belegen, bei wesentlichen Dachumbauten im Bestand gilt die Pflicht für 30 % der Nettodachfläche. Solarthermie erfüllt die Pflicht ebenfalls.
Das ist offen. Die geltende Förderrichtlinie ist bis zum 31.12.2026 befristet. Im Haushaltsentwurf des Senats sind für 2027 weiter Mittel für die Solarförderung eingeplant, eine Nachfolge-Richtlinie hat die Investitionsbank Berlin aber noch nicht veröffentlicht (Stand 03.10.2026). Anträge für 2027 sind erst möglich, wenn eine neue Richtlinie in Kraft tritt. Wer sicher gehen will, stellt den Antrag noch 2026.
In vier Schritten: Erst ein Angebot eines Fachbetriebs einholen, dann den Antrag online bei der IBB Business Team GmbH stellen, den Zuwendungsbescheid abwarten und erst danach beauftragen. Nach Fertigstellung wird der Verwendungsnachweis mit Rechnung und Fachunternehmererklärung eingereicht, dann erfolgt die Auszahlung. Wer vor dem Bescheid beauftragt, verliert den Anspruch.
Bei der Leistungspauschale von 250 € pro kWp (abgerundet) sind das 2.500 €. Der Höchstbetrag von 4.750 € wird ab 19 kWp erreicht. Ein Batteriespeicher ist Fördervoraussetzung, seine Größe beeinflusst die Förderhöhe aber nicht. Zusammen mit dem Nullsteuersatz sinken die Startkosten einer 10-kWp-Anlage mit Speicher damit deutlich.
Ja. SolarPLUS ist ein Zuschuss des Landes, KfW 270 ein Förderkredit des Bundes, beide lassen sich nutzen. Wichtig ist die Reihenfolge: Beide Anträge müssen vor der Auftragsvergabe beziehungsweise vor Vorhabenbeginn gestellt werden, der KfW-Antrag läuft über die Hausbank. Der Nullsteuersatz und die Einspeisevergütung kommen ohne Antrag dazu.
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Andreas Mali
Gründer & Redaktion PhotovoltaikGenie
Andreas Mali ist Gründer von PhotovoltaikGenie und recherchiert Förderprogramme, Einspeisevergütung und Marktpreise fortlaufend aus Primärquellen (Bundesnetzagentur, KfW, Landesförderbanken). Mehr über uns & unsere Methodik
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