30 kWp Photovoltaikanlage: Kosten, Ertrag und warum die Grenze magisch ist

30 kWp PV-Anlage: 30.000–40.000 € Kosten, ca. 28.500 kWh Ertrag – und die wichtigste Steuergrenze im EEG: 0 % MwSt und Einkommensteuerfreiheit enden hier. Alle Regeln.

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Warum alle Welt von der 30-kWp-Grenze spricht

30 kWp ist die wichtigste Schwelle im deutschen PV-Recht – bis hierhin gilt das Rundum-Sorglos-Steuerpaket:

Ab 30,1 kWp wird es bürokratisch: Einnahmen werden einkommensteuerpflichtig, die Umsatzsteuer-Frage kommt zurück, und je nach Konstellation wird ein Gewerbe fällig. Deshalb planen viele Bauherren exakt „bis an die Kante" – üblich sind 29,5–29,9 kWp. Wichtig: Die Grenze gilt pro Wohn-/Gewerbeeinheit (bei Mehrfamilienhäusern 15 kWp je Einheit, max. 100 kWp je Steuerpflichtigem) und bezieht sich auf die Modulleistung laut Marktstammdatenregister.

Eckdaten einer 30-kWp-Anlage

Für wen lohnt sich 30 kWp?

1. Mehrfamilienhaus-Eigentümer: Kombination aus Allgemeinstrom, Mieterstrom oder Gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung und Einspeisung – die stärkste Rendite, aber auch die komplexeste Umsetzung. 2. Hofstellen & Selbstständige: Werkstatt, Kühlung, Maschinen – wer tagsüber 8.000+ kWh verbraucht, erreicht Amortisationszeiten von 5–7 Jahren. Beispiel: 35.000 € Anlage, 12.000 kWh Eigenverbrauch + 16.500 kWh Einspeisung ≈ 5.480 €/Jahr. 3. Volleinspeiser mit Riesendach: 3.100 €/Jahr garantiert über 20 Jahre bei minimaler Eigenkapitalrendite-Anforderung – solange es den Bonus noch gibt: Nach dem EEG-2027-Entwurf entfällt er für Neuanlagen, und die Übergangszahlung gilt 2027 nur noch für Anlagen unter 50 kW, ab 2028 unter 25 kW. 30-kWp-Projekte gehören deshalb 2026 ans Netz.

Planungs-Hinweise

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Häufige Fragen

Was passiert steuerlich über 30 kWp?
Oberhalb von 30 kWp (pro Einheit) entfallen Nullsteuersatz und Einkommensteuerbefreiung: Einnahmen müssen versteuert werden (EÜR/Anlage G), und die Umsatzsteuer-Wahl (Regelbesteuerung mit Vorsteuerabzug vs. Kleinunternehmer) kommt zurück. Deshalb planen die meisten privaten Bauherren bewusst knapp unter 30 kWp.
Was kostet eine 30-kWp-Anlage?
Schlüsselfertig ca. 30.000–40.000 € ohne Speicher – der Preis pro kWp fällt durch Skaleneffekte auf etwa 1.000–1.350 €. Bis exakt 30 kWp gilt noch der Nullsteuersatz; darüber kämen 19 % MwSt hinzu (mit Vorsteuer-Optionen). Ein Speicher (20–30 kWh) kostet zusätzlich 14.000–25.000 €.
Wie viel bringt eine 30-kWp-Anlage pro Jahr?
Rund 28.500 kWh Strom. Bei reiner Volleinspeisung ca. 3.100 € garantiert pro Jahr (Mischsatz ~10,9 ct, ab 08/2026). Mit hohem Tagesverbrauch (Gewerbe, MFH-Allgemeinstrom) sind 4.500–5.500 € Jahresnutzen und Amortisation in 5–7 Jahren realistisch.
Zählt die 30-kWp-Grenze pro Person oder pro Gebäude?
Pro Wohn- bzw. Gewerbeeinheit: Beim Einfamilienhaus 30 kWp, beim Mehrfamilienhaus 15 kWp je Wohneinheit – gedeckelt auf 100 kWp pro Steuerpflichtigem über alle Anlagen. Maßgeblich ist die im Marktstammdatenregister eingetragene Modulleistung.
Sollte ich ein 30-kWp-Projekt noch 2026 umsetzen?
Ja, wenn möglich: Bei Inbetriebnahme bis 31.12.2026 sichert der Bestandsschutz die aktuelle Vergütung (inkl. Volleinspeiser-Bonus) für 20 Jahre. Der EEG-2027-Entwurf streicht den Volleinspeiser-Bonus für Neuanlagen und gewährt die Übergangszahlung 2027 nur Anlagen unter 50 kW, ab 2028 nur noch unter 25 kW – die Konditionen werden also spürbar schlechter.

Weitere Themen: Tarifcheck, Solar-Rechner, Förderung 2026.


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