Mieterstrom 2026: Solarstrom vom Vermieterdach – so funktioniert das Modell
Mieterstrom erklärt: Solarstrom vom Mehrfamilienhaus-Dach mit 2,54 ct/kWh Zuschlag, mind. 10 % unter Grundversorgung. Für Vermieter, Mieter und WEGs – plus die einfachere Alternative.
Beim Mieterstrom-Modell erzeugt eine PV-Anlage auf dem Mehrfamilienhaus Strom, den die Bewohner direkt beziehen – ohne Umweg über das öffentliche Netz. Der Betreiber (Vermieter, Dienstleister oder Genossenschaft) verkauft den Solarstrom an die Mieter und bekommt dafür den staatlichen Mieterstromzuschlag; Reststrom liefert er aus dem Netz dazu.
Die Eckdaten 2026:
Mieterstromzuschlag: 2,54 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp (Inbetriebnahme 02–07/2026; sinkt halbjährlich um 1 % wie die Einspeisevergütung; größere Anlagen gestaffelt darunter).
Preisdeckel: Der Mieterstrompreis muss mindestens 10 % unter dem Grundversorgungstarif liegen – Mieter sparen garantiert.
Keine Pflicht zur Abnahme: Mieter dürfen jederzeit beim Anbieter ihrer Wahl bleiben; der Betreiber braucht also attraktive Konditionen.
Überschüsse, die niemand im Haus verbraucht, werden regulär eingespeist und vergütet.
Für Vermieter: lohnt sich das?
Die ehrliche Antwort: Das klassische Mieterstrom-Modell ist anspruchsvoll. Der Betreiber wird energierechtlich zum Stromlieferanten – mit Messkonzept (Summenzähler + Unterzähler), Abrechnung, Lieferantenpflichten und Vertragsmanagement. Deshalb übernehmen das meist spezialisierte Dienstleister (Contracting), die einen Teil der Marge behalten.
Wann es funktioniert:
Ab ca. 6–8 Wohneinheiten mit gutem Dach und hoher Belegungsquote
mit Dienstleister oder eigener Verwaltungskapazität
in NRW zusätzlich interessant: progres.nrw fördert 2026 gezielt Mieterstrom-Vorbereitung in Mehrfamilienhäusern (NRW-Förderseite)
Rendite-Treiber: Der eigentliche Gewinn liegt weniger im Zuschlag als darin, Strom für ~10–12 ct Gestehung zu erzeugen und für 25–30 ct (10 % unter Grundversorgung) zu verkaufen.
Die einfachere Alternative: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Seit dem Solarpaket I (2024) gibt es die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung" (§ 42b EnWG) – Solarstrom-Verteilung im Haus ohne Lieferantenpflichten: Der Betreiber liefert nur den PV-Strom nach einem vereinbarten Aufteilungsschlüssel; jeder Bewohner behält seinen normalen Stromvertrag für den Rest. Kein Mieterstromzuschlag, dafür drastisch weniger Bürokratie – für kleinere Häuser und WEGs oft die bessere Wahl.
Dritte Option für einzelne Mieter: das eigene Balkonkraftwerk – seit 2024 mit Rechtsanspruch gegenüber dem Vermieter (Details für Mieter).
Modell-Vergleich
Kriterium
Mieterstrom (klassisch)
Gemeinschaftl. Gebäudeversorgung
Balkonkraftwerk
Wer betreibt?
Vermieter/Dienstleister
Vermieter/WEG
einzelner Mieter
Bürokratie
hoch (Lieferantenstatus)
mittel
minimal
Förderung
Zuschlag 2,54 ct/kWh
keine (aber EEG-Vergütung für Überschuss)
0 % MwSt, teils kommunale Zuschüsse
Mieter-Ersparnis
garantiert ≥ 10 %
je nach Vereinbarung
~290 €/Jahr Eigenersparnis
Sinnvoll ab
6–8+ Wohneinheiten
2+ Wohneinheiten
1 Person mit Balkon
Ausblick: Mieterstrom in der EEG-Novelle
Der Referentenentwurf zur EEG-Novelle 2027 will den Mieterstromzuschlag auf die Werte für Inbetriebnahmen ab 2023 einfrieren und oberhalb von 1 MW nur noch anteilig fördern. Zusätzlich ist seit Juni 2026 Energy Sharing gesetzlich verankert – das Teilen von Solarstrom über Gebäudegrenzen hinweg dürfte die Modelle mittelfristig weiter vereinfachen. Für Vermieter mit konkreten Plänen gilt daher wie bei allen PV-Projekten 2026: Wer noch dieses Jahr in Betrieb geht, sichert sich die aktuellen Konditionen.
Für Anlagen bis 10 kWp, die zwischen Februar und Juli 2026 in Betrieb gehen: 2,54 ct/kWh (Bundesnetzagentur), gezahlt zusätzlich zum Verkaufserlös für jede an Mieter gelieferte Kilowattstunde. Größere Anlagen erhalten gestaffelt weniger; der Zuschlag sinkt halbjährlich um 1 % analog zur Einspeisevergütung.
Wie viel sparen Mieter beim Mieterstrom?
Gesetzlich garantiert mindestens 10 % gegenüber dem örtlichen Grundversorgungstarif – in der Praxis oft 10–20 %. Mieter sind zudem nicht zur Teilnahme verpflichtet und können jederzeit beim eigenen Stromanbieter bleiben oder zurückwechseln.
Warum gilt Mieterstrom als bürokratisch?
Der Betreiber wird rechtlich zum Energieversorger: Er braucht ein Messkonzept mit Summen- und Unterzählern, übernimmt Abrechnung, Stromsteuer- und Meldepflichten und muss Reststrom beschaffen. Deshalb laufen die meisten Projekte über spezialisierte Mieterstrom-Dienstleister, die dafür einen Teil der Marge erhalten.
Was ist der Unterschied zur Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung?
Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG, seit Solarpaket I 2024) wird nur der Solarstrom nach festem Schlüssel im Haus verteilt – jeder Bewohner behält seinen normalen Stromvertrag, der Betreiber hat keine Lieferantenpflichten. Es gibt keinen Mieterstromzuschlag, dafür minimalen Aufwand: für kleine Mehrfamilienhäuser und WEGs meist die attraktivere Lösung.
Können Mieter auch ohne Vermieter Solarstrom nutzen?
Ja, mit einem Balkonkraftwerk: Seit 2024 haben Mieter einen Rechtsanspruch auf Zustimmung (§ 554 BGB). Sets bis 2.000 Wp Modulleistung und 800 VA Wechselrichter kosten 300–900 €, sparen rund 290 €/Jahr und amortisieren sich in unter 2 Jahren – die schnellste Solar-Investition überhaupt.