Mieterstrom 2026: Solarstrom vom Vermieterdach – so funktioniert das Modell

Mieterstrom erklärt: Solarstrom vom Mehrfamilienhaus-Dach mit 2,54 ct/kWh Zuschlag, mind. 10 % unter Grundversorgung. Für Vermieter, Mieter und WEGs – plus die einfachere Alternative.

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Was ist Mieterstrom?

Beim Mieterstrom-Modell erzeugt eine PV-Anlage auf dem Mehrfamilienhaus Strom, den die Bewohner direkt beziehen – ohne Umweg über das öffentliche Netz. Der Betreiber (Vermieter, Dienstleister oder Genossenschaft) verkauft den Solarstrom an die Mieter und bekommt dafür den staatlichen Mieterstromzuschlag; Reststrom liefert er aus dem Netz dazu.

Die Eckdaten 2026:

Für Vermieter: lohnt sich das?

Die ehrliche Antwort: Das klassische Mieterstrom-Modell ist anspruchsvoll. Der Betreiber wird energierechtlich zum Stromlieferanten – mit Messkonzept (Summenzähler + Unterzähler), Abrechnung, Lieferantenpflichten und Vertragsmanagement. Deshalb übernehmen das meist spezialisierte Dienstleister (Contracting), die einen Teil der Marge behalten. Wann es funktioniert: Rendite-Treiber: Der eigentliche Gewinn liegt weniger im Zuschlag als darin, Strom für ~10–12 ct Gestehung zu erzeugen und für 25–30 ct (10 % unter Grundversorgung) zu verkaufen.

Die einfachere Alternative: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Seit dem Solarpaket I (2024) gibt es die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung" (§ 42b EnWG) – Solarstrom-Verteilung im Haus ohne Lieferantenpflichten: Der Betreiber liefert nur den PV-Strom nach einem vereinbarten Aufteilungsschlüssel; jeder Bewohner behält seinen normalen Stromvertrag für den Rest. Kein Mieterstromzuschlag, dafür drastisch weniger Bürokratie – für kleinere Häuser und WEGs oft die bessere Wahl.

Dritte Option für einzelne Mieter: das eigene Balkonkraftwerk – seit 2024 mit Rechtsanspruch gegenüber dem Vermieter (Details für Mieter).

Modell-Vergleich

KriteriumMieterstrom (klassisch)Gemeinschaftl. GebäudeversorgungBalkonkraftwerk
Wer betreibt?Vermieter/DienstleisterVermieter/WEGeinzelner Mieter
Bürokratiehoch (Lieferantenstatus)mittelminimal
FörderungZuschlag 2,54 ct/kWhkeine (aber EEG-Vergütung für Überschuss)0 % MwSt, teils kommunale Zuschüsse
Mieter-Ersparnisgarantiert ≥ 10 %je nach Vereinbarung~290 €/Jahr Eigenersparnis
Sinnvoll ab6–8+ Wohneinheiten2+ Wohneinheiten1 Person mit Balkon

Ausblick: Mieterstrom in der EEG-Novelle

Der Referentenentwurf zur EEG-Novelle 2027 will den Mieterstromzuschlag auf die Werte für Inbetriebnahmen ab 2023 einfrieren und oberhalb von 1 MW nur noch anteilig fördern. Zusätzlich ist seit Juni 2026 Energy Sharing gesetzlich verankert – das Teilen von Solarstrom über Gebäudegrenzen hinweg dürfte die Modelle mittelfristig weiter vereinfachen. Für Vermieter mit konkreten Plänen gilt daher wie bei allen PV-Projekten 2026: Wer noch dieses Jahr in Betrieb geht, sichert sich die aktuellen Konditionen.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mieterstromzuschlag 2026?
Für Anlagen bis 10 kWp, die zwischen Februar und Juli 2026 in Betrieb gehen: 2,54 ct/kWh (Bundesnetzagentur), gezahlt zusätzlich zum Verkaufserlös für jede an Mieter gelieferte Kilowattstunde. Größere Anlagen erhalten gestaffelt weniger; der Zuschlag sinkt halbjährlich um 1 % analog zur Einspeisevergütung.
Wie viel sparen Mieter beim Mieterstrom?
Gesetzlich garantiert mindestens 10 % gegenüber dem örtlichen Grundversorgungstarif – in der Praxis oft 10–20 %. Mieter sind zudem nicht zur Teilnahme verpflichtet und können jederzeit beim eigenen Stromanbieter bleiben oder zurückwechseln.
Warum gilt Mieterstrom als bürokratisch?
Der Betreiber wird rechtlich zum Energieversorger: Er braucht ein Messkonzept mit Summen- und Unterzählern, übernimmt Abrechnung, Stromsteuer- und Meldepflichten und muss Reststrom beschaffen. Deshalb laufen die meisten Projekte über spezialisierte Mieterstrom-Dienstleister, die dafür einen Teil der Marge erhalten.
Was ist der Unterschied zur Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung?
Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG, seit Solarpaket I 2024) wird nur der Solarstrom nach festem Schlüssel im Haus verteilt – jeder Bewohner behält seinen normalen Stromvertrag, der Betreiber hat keine Lieferantenpflichten. Es gibt keinen Mieterstromzuschlag, dafür minimalen Aufwand: für kleine Mehrfamilienhäuser und WEGs meist die attraktivere Lösung.
Können Mieter auch ohne Vermieter Solarstrom nutzen?
Ja, mit einem Balkonkraftwerk: Seit 2024 haben Mieter einen Rechtsanspruch auf Zustimmung (§ 554 BGB). Sets bis 2.000 Wp Modulleistung und 800 VA Wechselrichter kosten 300–900 €, sparen rund 290 €/Jahr und amortisieren sich in unter 2 Jahren – die schnellste Solar-Investition überhaupt.

Weitere Themen: Tarifcheck, Solar-Rechner, Förderung 2026.


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