Geprüft am 18. September 2026
Nulleinspeisung: 0-Watt-Begrenzung per Sensor, warum Netzbetreiber und MaStR trotzdem Pflicht sind.
Nulleinspeisung heißt: Deine PV-Anlage gibt am Netzanschlusspunkt dauerhaft 0 Watt ins öffentliche Netz ab, ein Messsensor am Hausanschluss drosselt den Wechselrichter in Echtzeit auf den aktuellen Verbrauch. Anmeldung beim Netzbetreiber und Registrierung im Marktstammdatenregister bleiben trotzdem Pflicht, sobald das Haus am Netz hängt. Wirtschaftlich sinnvoll ist Nulleinspeisung nur in Sonderfällen, denn jede abgeregelte Kilowattstunde ist eine verschenkte Vergütung von 7,70 ct.
Nulleinspeisung bedeutet, dass deine PV-Anlage am Netzanschlusspunkt dauerhaft 0 Watt ins öffentliche Netz abgibt: Ein Messsensor am Hausanschluss drosselt den Wechselrichter in Echtzeit auf den aktuellen Verbrauch, Nachrüstregler kosten grob 200–600 € plus Sensor. Anmeldung beim Netzbetreiber und Registrierung im Marktstammdatenregister bleiben trotzdem Pflicht, weil das Haus am Netz hängt. Wirtschaftlich verschenkst du jede abgeregelte Kilowattstunde, bei einer 8-kWp-Anlage ohne Speicher rund 410 € Einspeisevergütung pro Jahr.
Eine gesetzliche Definition gibt es nicht. Die Clearingstelle EEG|KWKG versteht darunter Anlagen, die dauerhaft keinen Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen. Technisch braucht es dafür drei Bausteine:
Der Regelkreis läuft so: Der Zähler meldet „Haus zieht 1,2 kW", der Wechselrichter liefert 1,2 kW und lädt zusätzlich den Speicher. Ist der Speicher voll und der Verbrauch niedrig, regelt die Anlage auf genau diese Last herunter, der Rest der möglichen Solarleistung bleibt ungenutzt auf dem Dach. Ein Inselbetrieb ist das nicht: Das Haus bleibt am Netz und bezieht nachts und im Winter ganz normal Strom.
Ja, du musst eine Nulleinspeisungsanlage sowohl beim Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister anmelden, genau wie eine einspeisende Anlage:
Dazu kommen zwei Punkte, die viele unterschätzen: Auch bei Nulleinspeisung muss jeder Netzbezug und jede, theoretisch mögliche, Einspeisung messtechnisch erfasst werden (§ 4 Abs. 3 StromNZV), du bekommst also in der Regel eine moderne Messeinrichtung oder ein Smart Meter. Und die Steuerbarkeitspflicht nach § 9 EEG richtet sich nach der installierten Leistung, nicht nach der Einspeiseleistung. Immerhin: Ist die Nulleinspeisung physisch sichergestellt, entfällt laut Clearingstelle die Zuordnungspflicht zu einer Veräußerungsform, und damit die Direktvermarktungspflicht, die sonst ab 100 kWp greift.
Stichtag 31.12.2026: Feste Vergütung nur noch für Anlagen, die dieses Jahr ans Netz gehen
Die EEG-Novelle ersetzt die 20-Jahres-Vergütung für Neuanlagen ab 2027. Von der Angebotsanfrage bis zur Inbetriebnahme vergehen typisch 8–16 Wochen. Wer den Bestandsschutz will, sollte jetzt vergleichen.
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Die 70-%-Regel und die 60-%-Kappung begrenzen nur die Einspeisung auf 70 % bzw. 60 % der Modulleistung und kosten wenige Prozent Ertrag, die Nulleinspeisung kappt die Einspeisung auf 0 W und damit den kompletten Überschuss.
| Regelung | Was wird begrenzt? | Für wen? | Ertragsverlust |
|---|---|---|---|
| 70-%-Regel (alt) | Einspeisung auf 70 % der Modulleistung | Kleinanlagen bis 2022, für Neuanlagen bis 25 kWp seit dem EEG 2023 abgeschafft | wenige Prozent |
| 60-%-Kappung (Solarspitzengesetz, seit 25.02.2025) | Einspeisung auf 60 % der Modulleistung, bis ein intelligentes Messsystem eingebaut ist | Neuanlagen ohne Smart Meter | meist unter 5 %, mit Speicher und Eigenverbrauch fast null |
| Nulleinspeisung | Einspeisung auf 0 W | freiwillig oder wenn der Netzbetreiber keine Einspeisung zulässt | der komplette Überschuss |
Die 60-%-Regel kostet dich also fast nichts, weil nur die seltenen Mittagsspitzen abgeschnitten werden, sie entfällt, sobald ein Smart Meter arbeitet. Nulleinspeisung dagegen kappt nicht die Spitze, sondern alles, was das Haus gerade nicht verbraucht. Hintergründe zur Kappung findest du im Ratgeber Solarspitzengesetz.
Nulleinspeisung ist sinnvoll, wenn der Netzbetreiber keine Einspeisung zulässt, wenn ein hoher Tagesverbrauch auf eine kleine Anlage trifft, bei großen Anlagen ab 100 kWp, die Direktvermarktung vermeiden wollen, oder bei negativen Börsenpreisen. In diesen Situationen taucht sie zu Recht auf:
Kein guter Grund ist die Hoffnung, Bürokratie zu sparen: Anmeldung, MaStR und Zähler bleiben. Und wer Unabhängigkeit sucht, ist mit einer normalen Überschussanlage plus Speicher besser bedient, siehe Photovoltaik ohne Einspeisevergütung.
Nur eingeschränkt: Eine 8-kWp-Anlage mit Nulleinspeisung liegt bei identischer Hardware um 410 € pro Jahr ohne Speicher und um 234 € mit Speicher hinter der Überschusseinspeisung und amortisiert sich ohne Speicher bei 10.000 € Investition erst nach rund 12 statt etwa 8 Jahren.
Annahmen: 8-kWp-Anlage, 7.600 kWh Jahresertrag (950 kWh/kWp), Anschaffung 8.000–12.000 € (1.000–1.500 €/kWp, 0 % MwSt), Haushaltsstrompreis 37,0 ct/kWh (BDEW-Strompreisanalyse, April 2026), Einspeisevergütung 7,70 ct/kWh (Teileinspeisung bis 10 kWp, Inbetriebnahme ab 01.08.2026).
| Variante | Eigenverbrauch | Ersparnis Strombezug | Einspeiseerlös | Nutzen pro Jahr |
|---|---|---|---|---|
| A: Überschusseinspeisung, kein Speicher | 30 % = 2.280 kWh | 844 € | 5.320 kWh × 7,70 ct = 410 € | 1.254 € |
| B: Nulleinspeisung, kein Speicher | 30 % = 2.280 kWh | 844 € | 0 € (5.320 kWh abgeregelt) | 844 € |
| C: Nulleinspeisung mit 10-kWh-Speicher | ca. 60 % = 4.560 kWh | 1.687 € | 0 € (3.040 kWh abgeregelt) | 1.687 € abzüglich Speicherkosten |
| D: Überschusseinspeisung mit 10-kWh-Speicher | ca. 60 % = 4.560 kWh | 1.687 € | 3.040 kWh × 7,70 ct = 234 € | 1.921 € abzüglich Speicherkosten |
Das Muster ist immer gleich: Die Nulleinspeisung liegt bei identischer Hardware exakt um den Einspeiseerlös hinter der Überschusseinspeisung, 410 € pro Jahr ohne Speicher, 234 € mit Speicher. Über 20 Jahre summiert sich das auf 4.700–8.200 €, also grob die Hälfte der Anschaffungskosten. Die reine Nulleinspeisungsanlage ohne Speicher amortisiert sich bei 10.000 € Investition erst nach rund 12 Jahren statt nach etwa 8 Jahren. Eine Speicherpflicht gibt es nicht, aber ohne Speicher verschenkst du in einem normalen Haushalt rund 70 % des Ertrags, Nulleinspeisung ist deshalb in der Praxis fast immer eine Speicherlösung. Prüfe deine Zahlen im PV-Rechner.
Die größten Nachteile sind der verschenkte Strom, die Abhängigkeit von einem zuverlässig arbeitenden Sensor, der fehlende Rückweg ohne Freigabe des Netzbetreibers und der ausbleibende Bürokratievorteil.
Fazit: Nulleinspeisung ist ein Werkzeug für Sonderfälle, Netzengpass, sehr hoher Eigenverbrauch oder große Anlagen, die Direktvermarktung vermeiden wollen. Für das typische Einfamilienhaus ist die Überschusseinspeisung mit Speicher die bessere Wahl: gleiche Hardware, gleiche Pflichten, aber 230–410 € mehr pro Jahr.
Häufige Fragen
Ja. Du darfst eine PV-Anlage so betreiben, dass sie keinen Strom ins öffentliche Netz abgibt. Sie muss aber wie jede andere Anlage beim Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister registriert werden, und die Einspeisebegrenzung muss den technischen Anschlussregeln (VDE-AR-N 4105) entsprechen.
Ja, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Die Bundesnetzagentur stellt klar, dass jede Anlage mit unmittelbarem oder mittelbarem Netzanschluss registrierungspflichtig ist, egal, ob sie einspeist. Nur echte Inselanlagen, die technisch und rechtlich dauerhaft vom Netz getrennt sind, fallen nicht darunter.
Eine Pflicht gibt es nicht. Ohne Speicher wird aber in einem typischen Haushalt rund 70 % des Solarertrags abgeregelt, weil tagsüber wenig verbraucht wird. Ein Speicher hebt den Eigenverbrauch auf etwa 60 % und macht die Nulleinspeisung erst halbwegs wirtschaftlich.
Die 60-%-Regel des Solarspitzengesetzes kappt bei Neuanlagen ohne Smart Meter nur die Einspeisespitze oberhalb von 60 % der Modulleistung. Der Ertragsverlust liegt meist unter 5 %. Nulleinspeisung begrenzt die Einspeisung auf 0 Watt und verschenkt damit den gesamten Überschuss, der nicht im Haus oder Speicher landet.
Nein, denn es wird nichts eingespeist. Willst du später doch einspeisen, brauchst du die Freigabe des Netzbetreibers und musst die Betriebsweise im Marktstammdatenregister ändern. Welcher Vergütungssatz dann gilt, hängt vom Inbetriebnahmedatum der Anlage ab, kläre das vorher mit dem Netzbetreiber.
Weitere Themen: Solar-Angebote, Solar-Rechner, Förderung 2026.
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Andreas Mali
Gründer & Redaktion PhotovoltaikGenie
Andreas Mali ist Gründer von PhotovoltaikGenie und recherchiert Förderprogramme, Einspeisevergütung und Marktpreise fortlaufend aus Primärquellen (Bundesnetzagentur, KfW, Landesförderbanken). Mehr über uns & unsere Methodik
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